Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 100

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ein Detail aus diesem Bericht des Wissenschaftsministeriums über die Studienförderung, nämlich den Vorschlag, Leistungsstipendien generell entfallen zu lassen, kann ich mir persönlich eigentlich überhaupt nicht vorstellen. Das würde dem Leistungsgedanken widersprechen. Wir sind uns ja eigentlich darüber im klaren, daß Leistungsstipendien die Leistungsbereitschaft stärken. Ich glaube daher, einen solchen Vorschlag zu machen, wäre ein völlig falsches Signal auch in Richtung der Studierenden. Ich kann mir das, wie gesagt, nicht vorstellen.

Unter dem Strich: Insgesamt stellen beide Novellen einen Beitrag zur Erhöhung der Bildungschancen und auch zur Förderung der Qualifikation der Arbeitnehmer und somit auch zu einer Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes und unserer Wettbewerbsfähigkeit dar. Daher wird meine Fraktion den Anträgen, keinen Einspruch zu erheben, zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.45

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

15.45

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner hat kritisiert, daß sich die Opposition an der Altersgrenze stößt und daß wir deswegen dagegen seien. Dem muß ich schon entgegenhalten, Herr Kollege: Was hindert Sie daran, auch einmal unseren Vorstellungen nahezutreten? Wir haben ja den Vorschlag gemacht, keine Altersklausel vorzusehen, sondern alleine die Bedürftigkeit zählen zu lassen.

Es haben alle meine Vorredner völlig richtig erkannt, daß lebenslanges Lernen wirklich wichtig ist und die Durchlässigkeit des Bildungssystems gerade in der heutigen Zeit große Bedeutung hat. Dem schließe ich mich uneingeschränkt an, und in diesem Fall wären wir bei einer Abstimmung auch Ihre Partner. Aber richtigerweise muß man sagen, daß es schon einmal eine höhere Altersgrenze gegeben hat. Es ist einfach unzulässig und fast unfair, zu sagen: Wenn Sie jetzt diesem Gesetz nicht zustimmen, dann sind Sie für eine generelle Altersgrenze von 30 Jahren und nicht, so wie jetzt vorgesehen ... (Bundesrat Mag. Strugl: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, das wäre die Konsequenz!) Das wäre die Konsequenz daraus, ja.

Trotzdem gab es schon einmal eine Altersgrenze von 40 Jahren, aber – und das muß man hinzufügen – aufgrund Ihrer verfehlten Budgetpolitik war es dann 1996 im Zuge der Strukturanpassung und im Rahmen des Belastungspakets nötig, auf die 30-Jahre-Grenze zurückzugehen. Ein Jahr später ist man dann draufgekommen, daß das vielleicht doch zu scharf ist, und ist für ein Jahr auf eine 35-Jahre-Regelung ausgewichen. Und jetzt sind wir wieder dort, wo wir am Anfang waren – zwar nicht ganz dort, aber auch nicht ein bißchen weiter –, und ich halte nichts davon, auf halbem Wege stehenzubleiben. Jetzt haben wir generell 30 Jahre, in bestimmten Ausnahmefällen 35 Jahre, obwohl ich durchaus anerkenne, daß Kindererziehung und Leute, die vorher schon gearbeitet haben, Kriterien sein sollen.

Was die Kosten anbelangt, muß man, wenn man sich diese Studie ansieht, die heute schon zitiert worden ist, schon auch sagen, daß 1,7 Prozent der Studienanfänger in den Bereich der 30- bis 35jährigen fallen und daß unter den Anfängern des Studienjahres 1996/97 aus diesem Personenkreis genau 31 Personen berechtigt waren, Studienbeihilfe zu beziehen. Also ich glaube, da reden wir wirklich nicht von großen Dimensionen, von einem Massenansturm auch der älteren – unter Anführungszeichen – Studienanfänger auf die Universitäten, sondern ich glaube, bei Bildung darf in der heutigen Zeit überhaupt nicht gespart werden.

Sie selbst haben ja gesagt – egal, ob jetzt von der SPÖ oder von der ÖVP –, wie wichtig es ist, zu lernen. Wenn ich mir den heutigen Arbeitsmarkt anschaue und wenn wir uns die Zahlen des letzten Sozialberichtes in Erinnerung rufen, dann wissen wir gar nicht, wie lange wir in Zukunft über das Jahr 2000 hinaus noch arbeiten werden müssen. Und wer sagt Ihnen, daß es nicht sinnvoll ist, mit 40 Jahren noch ein Kurzstudium zu beginnen. Wenn jemand dann nicht entsprechend viel verdient und wenn es ihm nicht gelingt, im Rahmen des Studiums so viel zu arbeiten, daß er sein Auskommen hat – ja was spricht denn dagegen, daß ein 40jähriger dann


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite