behandlung, Tierschutz, vor allem auch im Bereich der Beschäftigung. Das Nationale Beschäftigungsprogramm, das derzeit im Nationalrat diskutiert wird, ist ein Ausfluß des Vertrages von Amsterdam.
Meine Damen und Herren! Die Reaktionen auf den Vertrag von Amsterdam sind natürlich unterschiedlich. Es gibt sowohl positive als auch kritische Bemerkungen. Positiv zu vermerken sind die Einbindung der Beschäftigung, die Einbeziehung von wichtigen Bereichen der Politik wie der inneren Sicherheit, Fragen des Asyl- und Einwanderungsrechtes, Fragen der Elemente einer gemeinsamen Außenpolitik, die Aufwertung der Stellung des Parlaments, einer der Hauptkritikpunkte vor allem auch der Freiheitlichen – wenn ich mich an die EU-Volksabstimmung erinnere –, bei denen vor allem kritisiert wurde, daß die EU nicht demokratisch wäre.
Kritik am Vertrag von Amsterdam kann man sicherlich hinsichtlich der Kompliziertheit des Vertragswerkes üben. Für einen Laien ist dieser Vertrag kaum lesbar. Auch der Aufschub der institutionellen Reformen wurde praktisch an den Neubeitritt von Kandidaten geknüpft; das heißt, diese Vorbedingung muß erst erfüllt werden, wenn mehr als 20 Staaten beitreten. Es wurde die Frage der Landesverteidigung in keiner Weise eingehend geregelt. Daher erübrigt sich meines Erachtens die Frage des Kollegen Böhm, ob wir wegen der angeblichen Aufgabe der Neutralität durch den Abschluß des Vertrages von Amsterdam eine Volksabstimmung durchführen sollten. Die Sozialdemokraten wurden von Ihnen aufgefordert, gegen den Vertrag zu stimmen, weil die Neutralität durch diesen Vertrag quasi obsolet wird. Das ist nicht eindeutig geregelt. Bei den Petersberger Akten geht es nur um Hilfsmaßnahmen, nicht um Angriffsakte der WEU.
Meine Damen und Herren! Ich möchte auf die seinerzeitige Resolution des Bundesrates zurückkommen und festhalten, daß es gelungen ist, daß künftig der Ausschuß der Regionen administrativ vom Wirtschafts- und Sozialausschuß abgekoppelt wird, also Selbständigkeit erhält. Er kann künftig nicht nur vom Rat, von der Kommission, sondern auch vom Europäischen Parlament angehört werden. Es wurde das Subsidiaritätsprinzip im Artikel V näher konkretisiert, und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Mitgliedstaaten wurden dahin gehend verbessert, daß der Ausschuß der Regionen künftig ein Kontrollrecht erhält. Auch wurde die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente im Zusammenhang mit Vorschlägen der Kommission für Akte der Gesetzgebung geregelt. Es wurde eine Sechswochenfrist vorgesehen, wobei es meines Erachtens für den Bundesrat und für die Länder – wir sind eine Länderkammer – wichtig sein wird, wieweit der innerstaatliche österreichische Konsultationsmechanismus nicht im Hauptausschuß des Nationalrates endet, sondern wie rasch auch der Bundesrat und die Länder einbezogen werden.
Abschließend möchte ich sagen: Dieser Vertrag von Amsterdam reiht sich in den üblichen langfristigen Prozeß der Europäischen Integration ein. Es ist ein weiterer kleiner Schritt in die richtige Richtung, eine Fortsetzung des Integrationsprozesses der letzten Jahrzehnte.
Ich glaube, eine radikale Veränderung wäre in der derzeitigen europäischen Öffentlichkeit mit Sicherheit nicht durchzusetzen gewesen. Daher ist meiner Meinung nach dieser Vertrag von Amsterdam der richtige Schritt in die richtige Richtung.
Es wird an uns liegen, daß wir zum Beispiel hinsichtlich der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit – der Vertrag bietet dazu die entsprechenden Grundlagen – entsprechende Maßnahmen setzen, daß also die Bevölkerung mehr Vertrauen sowohl in den Vertrag von Amsterdam als auch in den kommenden Euro bekommt und daß dadurch die Akzeptanz der Bevölkerung verbessert wird.
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird diesem Bundesverfassungsgesetz die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
13.00
Vizepräsident Jürgen Weiss:
Als nächster erteile ich Frau Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer das Wort. – Bitte.Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite