Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 48

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

pflicht nach dem Finanzausgleichsgesetz. Das ist alles nichts Neues. Was außer den Kostentragungsregeln noch neu ist, ist, daß diese Instrumente besser gefaßt werden, daß sie schärfer sind, etwa durch die Erlassung von Richtlinien, auf die Kollege Payer schon eingegangen ist. Diese Instrumente werden also dem Kostentragungsgrundsatz besser dienlich gemacht.

Um ein hartnäckiges Mißverständnis auszuräumen, scheint es mir auch wichtig zu sein, klarzustellen, daß dieser Kostentragungs- und Konsultationsmechanismus nicht in das Gesetzgebungsverfahren eingepflanzt wird, sondern daß er dem Gesetzgebungsverfahren vorgelagert ist. Dieser Mechanismus trifft keine Entscheidungen, sondern er bereitet Entscheidungsgrundlagen für die parlamentarischen Organe auf Bundes- und Landesebene vor. Er arbeitet ihnen zu, macht transparenter, welche Folgewirkungen mit gutgemeinten Vorhaben verbunden sind, und bringt eine faire Regelung für jene, die die Kosten tragen sollten.

Aus dieser Zuarbeit zu den Entscheidungsträgern wird ja auch schon deutlich, daß es wahrscheinlich in der Praxis gar nicht zweckmäßig wäre, parlamentarische Organe mit dieser Aufgabe zu betrauen, denn dies setzt eine präzise Abschätzung der Auswirkungen auf die Vollziehung voraus, dies setzt eine präzise Kenntnis der damit verbundenen Kosten voraus, und wer soll all diese Voraussetzungen besser erfüllen als jene, die das in der Praxis tun müssen, nämlich die Regierungen und die ihnen unterstellten Mitarbeiter im öffentlichen Dienst?

Unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es dann, aus diesen Informationen, aus diesen Verhandlungsständen über das Für und Wider die richtigen Schlußfolgerungen zu ziehen, und diese bleiben in jedem Fall bei uns, sei es Nationalrat, Bundesrat oder einzelner Landtag.

Daher ist es wahrscheinlich für die Sache gar nicht so hilfreich, Kritik daran zu üben, daß der Bundesrat im Rahmen der Entscheidungsvorbereitung nicht vorkommt. In seinen Zuständigkeiten bleibt er völlig unbeschnitten – das ist gar keine Frage –, die Entscheidungsfähigkeit des Bundesrates ist in keiner Weise berührt. Es ist lediglich die Frage zu klären, ob er nicht auch zusätzlich diese Aufgabe wahrnehmen sollte. Ich glaube, einem parlamentarischen Organ würde – ohne uns selbst nahetreten zu wollen – weitgehend die nötige Kenntnis, die nötige Qualifikation und wohl auch die nötige Zeit für diese schwierige Materie von Vollziehungsaufgaben fehlen.

Aber ich nenne noch einen zweiten Gesichtspunkt, auf den Kollege Bösch unbewußt aufmerksam gemacht hat: Beim Konsultationsmechanismus handelt es sich um ein Vorhaben, das von den Ländern und Gemeinden einheitlich und nachdrücklich seit langer Zeit gefordert wird. Wenn nun – allerdings nicht in der Dimension der Mehrheit, aber jedenfalls auf seiten der freiheitlichen Abgeordneten – gesagt wird: Diese Länderforderung soll so nicht erfüllt werden!, dann wird den Ländern ein gutes Argument geliefert, zu sagen: Das ist das beste Beispiel dafür, daß die Vertretung von Länderinteressen beim Bundesrat nicht in den besten Händen ist!

Ich respektiere, daß die Länder diese Vereinbarung, die sie gemeinsam mit den Gemeinden mühsam erarbeitet haben, wollen. Und wir tun nichts anderes, als die Landtage in die Lage zu versetzen, einer Vereinbarung, die wir von der Bundesseite her für unbedenklich halten, die Zustimmung zu geben oder auch nicht. Darin besteht die Entscheidungsfähigkeit und die politische Verantwortung der Landtage. Würden wir unsererseits als Organ der Länder in der Bundesgesetzgebung sagen: Wir lehnen ab, daß sich die Landtage damit überhaupt beschäftigen können, dann würden wir, wie ich meine, den Ländern einen schlechten Dienst erweisen. Daher ist es für uns naheliegend, daß wir dieser Vereinbarung mit Rücksicht auf die von den Ländern geltend gemachten Interessen und Anliegen zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.02

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Dr. Tremmel. – Bitte.

17.02

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Sehr geschätzte Vorredner! Herr Kollege Payer! Sie haben von


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite