Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 49

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einem historischen Tag gesprochen: Dies mag vielleicht für gewisse Institutionen der Exekutive zutreffen, aber für die Parlamentarier ist die Beschlußfassung dieses Konsultationsmechanismus bestimmt kein historischer Tag, und zwar deshalb nicht, weil sie daran zuwenig mitgewirkt haben, sondern weil sie in diesem Verfassungsgesetz überhaupt nicht aufscheinen.

Wenn Kollege Weiss sagt – und ich unterstelle ihm sonst wirkliches Bemühen und vor allem Sachkenntnis – , daß es in der Praxis nicht zweckmäßig ist, Parlamentarier zu befassen, wobei dann über die Genauigkeit gesprochen wurde, dann möchte ich mich dagegen verwahren! In Anbetracht der Flut von Dingen, die heute auf uns hier niederprasselt, sollten wir es uns sehr wohl angelegen sein lassen, daß das zusammengefaßte Gremium, der Bundesrat als Länderkammer, über den wichtigsten Kernpunkt, nämlich über die finanziellen Bereiche, bei welchen es um erhebliche Finanzmittel von 175 Milliarden geht, letztlich mitbefinden kann.

Kollege Bösch hat richtigerweise gesagt, das es im Bereich des Bundesrates eine entsprechende Einrichtung geben müßte: Es gibt, das haben wir x-mal schon gesagt, im Finanzverfassungsgesetz eine verfassungsmäßige Lex specialis. In § 9 ist dieser Konsultationsmechanismus mit finanziellen Folgewirksamkeiten – allerdings nur für Landesgesetze in Richtung Bund – bereits eingerichtet. Daher hätte man nun sagen können: Das machen wir jetzt auch für Bundesgesetze in Richtung Land. Denn dafür gäbe es bereits das fertige verfassungsmäßige Instrument. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Nun wird hingegen etwas parlamentarisch äußerst Bedenkliches gemacht: Derjenige, der Gesetze vollziehen sollte, nämlich die Exekutive, kann vorher sagen: Wir werden uns das Gesetz so herrichten, wie wir es brauchen, und die tumben Parlamentarier schalten wir aus! – Ich komme dann auch noch auf die Vorgeschichte zu sprechen. – Auf diese Weise wird das in Form einer Kusch-Aktion abgesegnet und die Leute haben zu schweigen. So gelingt es, letztendlich das zu schaffen, was man sich vorher angeschafft hat. – So kann man doch nicht vorgehen! Einen solchen Umgang mit der Demokratie und mit der Verfassung sollten wir hier im Bundesrat ablehnen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Vorgeschichte wurde schon angesprochen: Ich kann mich erinnern, wie sich Kollege Payer erregt hat, als ich hier vom Ermächtigungsgesetz gesprochen habe. – Allerdings weiß ich, daß ich nicht so wirksam bin, daß der Gesetzgeber bei der verfassungsmäßigen Festlegung diesen Begriff aufgrund meiner Anregung übernommen hat. Aber immerhin ist er nun einmal darin enthalten! (Bundesrat Payer: Mir gefällt dieser Ausdruck auch in diesem Gesetz nicht!)

Ich weiß nicht, woran Sie, historisch gesehen, gedacht haben. Aber das ist Ihr Kaffee! Ich habe mir dabei verschiedene Gesetze vorgestellt, etwa das Kriegswirtschafts-Ermächtigungsgesetz aus dem Jahr 1917! Vielleicht haben wir verschiedene historische Ansätze, das kann schon sein! (Bundesrat Pfeifer: Ja, das stimmt!)

Noch etwas zur Vorgeschichte, bevor das Lichtlein voll zu blinken beginnt: Es heißt immer, daß die Freiheitlichen immer kritisieren. Allerdings hat ein ganz kompetenter Mann, nämlich der Präsident des Nationalrates, gesagt, daß es nicht angehe, daß sich die Landesregierungen mit der Bundesregierung Dinge ausmachen, die Verfassungsänderungen erfordern, und diese Änderungen vom Parlament danach schlicht vollzogen werden müssen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das hat er wörtlich so gesagt!

Und Herr Schilcher, der ehemalige Landtagspräsident der Steiermark, hat in Anbetracht der kritischen Äußerungen, die jüngst getroffen wurden, die im VP-Klub herrschende Stimmung wiedergegeben: "Die Reaktion der Parteiführung darauf sei wieder einmal ,Kusch!’ gewesen." Und dann der Schlußsatz: "Das ist es, wieso Haider so reiche Ernte einfährt!"

Das war ein Teil dieser Vorgeschichte, meine Damen und Herren. Aber es geht hier nicht um politische Hin- und Herwerfereien. Diese schätze ich gar nicht, und ich achte die Haltung, die etwa Kollege Jaud in Tirol oder Frau Präsidentin Haselbach eingenommen haben. Dieser Konsultationsmechanismus ist so entstanden, wie er nicht hätte entstehen sollen. Und die Länder verhalten sich dementsprechend – leider Gottes, das muß ich auch sagen! –, indem sie die Bundesräte – zumindest teilweise – nicht ganz ernst nehmen, denn sonst hätte man den Bundesrä


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