Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 50

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ten in den einzelnen Landtagen schon längst ein Rede- und Mitwirkungsrecht gegeben! Daran, meine Damen und Herren, können wir die Wirksamkeit einer Bundesstaats- und Bundesratsreform messen, und wir sollten sie auch daran messen, wie dieser Konsultationsmechanismus zustande gekommen ist!

Das Procedere ist schlecht und verfassungsmäßig äußerst bedenklich, weil in diesem Zusammenhang nicht nur der Bundesrat, sondern die Bundesverfassung diskriminiert wurde! Wir wurden auf ein Nebengleis der Demokratie gestellt. Es liegt an Ihnen, ob Sie sich das bieten lassen wollen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.08

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Thumpser. – Ich erteile ihm das Wort.

17.08

Bundesrat Herbert Thumpser (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Im Zusammenhang mit diesem vor uns liegenden Konsultationsmechanismus wurde meiner Meinung nach eine wesentliche Entscheidung darüber getroffen, wie sich die Beziehungen der einzelnen Gebietskörperschaften in Zukunft zueinander gestalten werden. Ausschlaggebend ist nicht nur die Beziehung des Bundes zu den Ländern und umgekehrt, sondern auch das Verhältnis zu den Gemeinden. Es wird von Bedeutung sein, wie sich dieses Verhältnis der Gebietskörperschaften zueinander gestaltet, und zwar auch hinsichtlich jener Maßnahmen, die budgetrelevant sind, auch im Hinblick auf die Haushaltsdisziplin.

Dieser Konsultationsmechanismus ist die Verrechtlichung des Prinzips "Wer anschafft, zahlt": Wenn in Zukunft kostenträchtige Maßnahmen anhängig werden, besteht die Verpflichtung, über diese Kostentragung zu verhandeln. Und die wesentlichen Elemente – das wurde schon einige Male erwähnt, dennoch möchte ich es wiederholen – sind: Das verpflichtende Begutachtungsverfahren, die verpflichtende Darstellung der finanziellen Auswirkungen, die Verhandlungspflicht und nicht zuletzt die Frage der Sanktionen nach dem vorher erwähnten Motto "Wer anschafft, zahlt".

Ich selbst bin Bürgermeister – und der Herr Staatssekretär hat auch einige Zeit dieses Amt bekleidet – und war mit eben dieser Thematik in den letzten Jahren einige Male konfrontiert, sowohl im negativen als auch im positiven Sinn. Die Auswirkung war jedoch die gleiche: Die Budgetansätze mußten zum Teil um wesentliche Beträge geändert werden.

Bei dieser vor uns liegenden Regelung geht es auch um die Stärkung einer effizienten Budget- und Finanzpolitik in allen Gebietskörperschaften. Diese Regelung bringt nicht, wie hier vielfach gesagt wurde, einen Stopp von Regelungen oder Gesetzen mit sich, sondern es wird dadurch die Finanzierung geregelt, denn ein wesentliches Ziel dieses Konsultationsmechanismus ist die Information der betroffenen Gebietskörperschaften und keinesfalls die Verhinderung von Gesetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Nagelprobe für diesen Konsultationsmechanismus muß in der Praxis erfolgen, und bei dieser Praxis können wir uns auf keine Erfahrungen stützen: Denn Österreich ist weltweit der einzige Staat, der diesen Mechanismus im Verfassungsrecht hat. Es gibt zwar ähnliche Modelle, nämlich sogenannte Gentlemen’s Agreements in Dänemark und in Schweden. In der Form, in der wir ihn – so hoffe ich zumindest – heute beschließen werden, ist er jedoch weltweit einzigartig. Und die Praxis wird zeigen, wie zwischen den Gebietskörperschaften, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, in Zukunft verhandelt werden wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend meine ich, daß mit diesem Konsultationsmechanismus ein weiterer wichtiger Schritt zur Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften getan wird. Deshalb werden wir diesem Konsultationsmechanismus in dieser Form die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.12


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite