Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 60

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unter dem österreichischen Durchschnitt. Zugleich dominiert die Abwanderung. Die Folge ist eine schrumpfende Bevölkerungszahl.

Ein Vergleich zwischen Wien und Vorarlberg: Die Bundeshauptstadt Wien hatte im ganzen 20. Jahrhundert den größten Anteil an älteren Menschen. Das war hauptsächlich durch sehr niedrige Kinderzahlen und starke Abwanderung junger Erwachsener bedingt. Wien hat auch schon jenen Altersschub hinter sich, der dem Rest Österreichs leider noch bevorsteht. Im Gegensatz dazu hat Vorarlberg die jüngste Bevölkerung Österreichs. Dafür sorgten in der Vergangenheit die hohen Kinderzahlen und die Zuwanderung aus dem In- und Ausland. Diese relativ günstige Ausgangslage wird nun zum Problem. In den nächsten zwei Dekaden hat Vorarlberg von allen Bundesländern altersmäßig die am raschest wachsende Bevölkerung.

Was bedeuten all diese Veränderungen für unsere Gesellschaft? – Üblicherweise bewirken demographische Veränderungen eine Revolution auf leisen Sohlen, weil sich mit gleichem Tempo die Relation zwischen den Erwerbstätigen und den Pensionisten verschlechtert. 1977 finanzierten noch 1 000 Erwerbstätige 511 Pensionisten, heute sind es 620. Die Zahl der 80jährigen wird sich verfünffachen. Derzeit gibt es in Österreich 274 000 Personen über 80 Jahre, in absehbarer Zeit werden es 1,4 Millionen Menschen sein. Diese hohe Zahl von alten Menschen wird einen enormen Bedarf an Pflegepersonal verursachen. Es ist vorauszusehen, daß die Gesundheitskosten explodieren werden.

Es wurde festgestellt, daß sich lediglich eine Minderheit der Gesamtbevölkerung Sorgen um das persönliche Älterwerden macht. Tatsache ist aber auch, daß 80 Prozent der Österreicher befürchten, künftig Pensionskürzungen hinnehmen zu müssen. Viele jüngere Menschen befürchten, daß die Finanzierungsprobleme ausschließlich zu Lasten der jüngeren Generation gelöst werden könnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist nur ein kurzer Überblick über die Problematik, die uns in den nächsten Jahren bevorstehen wird. Aus meiner Sicht ist es daher sehr zu begrüßen, daß nun die älteren Bürger Österreichs, die zusammen mehr als ein Drittel aller Wähler ausmachen, erstmals auch gesetzlich dokumentiert ein Mitspracherecht erhalten. Bei uns in Oberösterreich gibt es ein Sprichwort: Wenn ein Bauer seinen Hof übergibt, dann gibt es die vier M, die heißen: mitarbeiten, mitessen, mitzahlen und Maul halten. Ich glaube, mit dem Bundes-Seniorengesetz ist das Maulhalten beendet, denn die Seniorenorganisationen erhalten damit ein Mitspracherecht eingeräumt.

Ich glaube, daß von den Seniorenorganisationen – wie dies heute von meinen Vorrednern bereits gesagt wurde –, ganz gleich, welcher politischen Richtung sie angehören, großartige Arbeit bei der Betreuung der älteren Mitbürger geleistet wurde. Dies erfolgt in vielen Formen: in Form von Ausflügen, Haus- und Krankenbesuchen, Rechtsberatung und vielem mehr. Ich begrüße daher die Einführung dieses Bundes-Seniorengesetzes, denn damit wird den Anliegen der älteren Generation in berechtigter Form Rechnung getragen. (Präsident Gerstl übernimmt den Vorsitz.)

Ich bedanke mich bei all jenen, die dazu beigetragen haben, daß dieses Bundes-Seniorengesetz beschlossen wurde, und ich bin mir sicher, daß viele tausend Seniorinnen und Senioren dies mit großer Freude aufnehmen werden. Die ÖVP wird diesem Gesetz sicher gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP. )

17.58

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Mag. John Gudenus. Ich erteile es ihm.

17.58

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! – Jetzt habe ich die Unterlage vergessen, aber es macht nichts. – Die hervorragenden Vorredner und die noch bedeutsameren Inhalte der Reden meiner Vorredner verleiten mich dazu, von meinem Konzept abzugehen. Es liegt ohnedies dort drüben. (Allgemeine Heiterkeit. – Bundes


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