Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 70

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bezüglich saumselig ist, sondern weil auch ein Teil der Bundesstaats- und Bundesratsreform leider noch nicht vollzogen ist.

Das wird sich vielleicht weniger auf die Verwaltungskonzentration beziehen. Aber ich nenne einen Bereich, der an dieser Stelle sicherlich auch mitbehandelt werden müßte und auch, so glaube ich, in den Debattenbeiträgen angesprochen worden ist: Es ist dies die Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte, die natürlich eine sinnvolle Ergänzung darstellen und deren Einrichtung auch das Ergebnis einer entsprechenden Novellierung sein muß.

Neben der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit müßte natürlich auch die Frage – weil dies eine Basisregelung ist – nach der Übernahme der mittelbaren Bundesverwaltung geregelt werden, die erhebliche Kosten verursacht. Ich weiß, daß daran gedacht ist, 280 Millionen Schilling zur Verfügung zu stellen.

All diese Dinge, die der Entschließungsantrag teilweise beinhaltet, hätten bei dieser Novellierung bedacht werden müssen. Es ist deswegen auch eine unvollständige Reform – und zwar nicht deswegen, weil die Tätigen den einen oder anderen Punkt vergessen hätten, sondern weil gewisse Materien noch nicht geregelt wurden, nämlich die Bundesstaatsreform.

Herr Präsident Weiss hat in seinen Ausführungen auch davon gesprochen, daß das Bürgerservice – etwa durch eine Abschaffung der Stempelmarken – verbessert werden sollte. Ich komme auch auf eine Idee – ich stehe durchaus nicht an, diese auch in die Tat umzusetzen –, und zwar daß die Bundesregierung einen Amtshelfer mit einem Ministerialentwurf zum Bürgerservice schickt, durch dessen Tätigkeit den Parteien eine Hilfestellung gewährt wird, wenn sie Anträge einbringen. Das ist eine ausgezeichnete Idee.

Bürgerservice rund um die Uhr durch Informationen seitens der Ämter: Man könnte einen Tonbanddienst einrichten, etwa die Indexauskunft. Wir haben das vor kurzem gemacht. Ein breiterer Zugang des Bürgers zu den Verwaltungsbereichen, die der Bürger nach wie vor sehr anonymisiert sieht, würde durch den Amtshelfer ermöglicht. All das wäre noch notwendig und würde letztlich zu einer Entlastung der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen von sogenannten Routineaufgaben führen.

Sehen wir das auch als innere Notwendigkeit für diesen Entschließungsantrag und zu dieser Novellierung und hoffen wir, daß es – so wie von mir angedeutet – zu dieser Bundesstaatsreform kommt und die Verwaltungsgesetze anschließend noch verbessert werden! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

18.43

Präsident Alfred Gerstl: Der von den Bundesräten Weiss, Rauchenberger, Dr. Böhm und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Dokumentation derogierter Gesetzesbestimmungen ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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