Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 71

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Weiss, Rauchenberger, Dr. Böhm und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Dokumentation derogierter Gesetzesbestimmungen vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Dokumentation ist daher angenommen. (E. 159)

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1998 betreffend ein Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen samt Anhang (1064 und 1256/NR sowie 5694/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung: ein Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen samt Anhang.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Alfred Schöls übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Alfred Schöls: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni betreffend ein Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen.

Da der Ausschußbericht schriftlich vorliegt, darf ich mich auf die Verlesung des Beschlusses konzentrieren und Ihnen mitteilen, daß der Ausschuß mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt,

1. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf bitten, die Debatte fortzusetzen und die Abstimmung durchzuführen.

Präsident Alfred Gerstl: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stefan Prähauser. Ich erteile es ihm.

18.46

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte zum Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen Stellung nehmen. Die Mitgliedstaaten des Europarates und die anderen Vertragsstaaten des Europäischen Kulturabkommens, die dieses Übereinkommen unterzeichnen, tun dies in der Erwägung, daß es das Ziel des Europarates ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu wahren und zu fördern,

in der Erwägung, daß die Würde und der gleiche Wert jedes Menschen Grundbestandteile dieser Grundsätze darstellen und daß die Freiheit der Meinungsäußerung und Information, wie sie in Artikel 10 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist, einer der wesentlichen Grundsätze einer demokratischen Gesellschaft und eine der Grundvoraussetzungen für einen Fortschritt und für die Entwicklung jedes Menschen ist,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite