Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 73

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Alle Sendungen eines Programms, die geeignet erscheinen, die körperliche, geistig-seelische oder sittliche Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, dürfen nicht verbreitet werden, wenn anzunehmen ist, daß sie aufgrund der Sendezeit von Kindern oder Jugendlichen gesehen werden. Der Rundfunkveranstalter sorgt dafür, daß Nachrichtensendungen die Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen und die freie Meinungsbildung fördern.

Ich gehe davon aus, daß die Nachrichtenberichterstattung parteipolitisch unterschiedlich gesehen werden kann. Aber hier sollte jeder für sich Maß nehmen, eine objektive Berichterstattung tolerieren und nicht in jeder Berichterstattung feindliche Stellungnahmen gegen den jeweils anderen Standpunkt sehen, denn es ist dies aus verschiedenen parteipolitischen Brillen zu begutachten.

Ich glaube aber auch, daß nicht nur Gewalt im Fernsehen – für mich zählt auch das Kino dazu –, sondern auch im Rahmen des Freizeitvergnügens mit Videospielen und ähnlichem mehr unsere Kinder beeinflußt. Auch hier gilt es, vermehrt Aufmerksamkeit zu üben und möglichen Gefahrenquellen einen entsprechenden Riegel vorzuschieben. Gewalt beginnt nicht zuletzt oft auch schon in den Kinderzimmern, wird dann auf dem Schulhof fortgesetzt und auf den Sportplätzen bis hin zu der Entwicklung fortgeführt –  wenn man in Europa die Fußballweltmeisterschaft beobachtet –, daß in den Städten randaliert wird.

Diese Dinge sollten wir im Interesse der Jugend und der Zukunft dieser jungen Menschen besonders sorgsam beobachten und versuchen, jede Entwicklung zur Gewalt im Keim zu ersticken.

Auch bei der Werbung muß man dies mit Aufmerksamkeit weiterverfolgen. Es heißt ganz klar im Gesetz: Werbung muß lauter und ehrlich sein. Werbung darf nicht irreführen und den Interessen der Verbraucher nicht schaden. Werbung, die sich an Kinder richtet oder Kinder einsetzt, muß alles vermeiden, was deren Interessen schaden könnte, und muß deren besondere Beeindruckbarkeit berücksichtigen.

Meine Damen und Herren! Die Eltern sind als erste aufgerufen, dafür zu sorgen, daß Werbung, die "meistens ehrlich" ist, die "meistens niemand beeinflußt", tatsächlich "nicht" in der Lage sein kann, Begehrlichkeiten bei unseren Kindern zu wecken, die dann nicht zu stillen sind. Aber wir sollten auch davor die Augen nicht verschließen, daß Kinder, wenn sie zu Hause ihre Wünsche nicht erfüllt bekommen und nicht ein entsprechend gefestigtes Zuhause haben, auch auf die Idee kommen können, ein Objekt der Begierde anderwärtig zu beschaffen. Da stehen wir vor einer Aufgabe, die wir auch als Eltern oft nicht genug wahrnehmen. Da sollte man auch versuchen, nachzudenken, richtungsweisend überlegen und entsprechende Maßnahmen setzen.

Man kann nicht aufgrund von Gesetzen, die beschlossen werden, davon ausgehen, daß mit der Erziehung unserer Kinder alles zum Besten steht. Wir selbst sind aufgerufen, die Erziehung unserer Kinder selbst in die Hand zu nehmen. Gesetze können nur Rahmenbedingungen schaffen.

Ich glaube, das Übereinkommen trifft ausschließlich für grenzüberschreitende Fernsehprogramme Regelungen. Im Unterschied zur Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen werden reine Inlandsfälle von diesem nicht erfaßt. Gleichgültig ist, ob die Grenzüberschreitung gezielt oder aufgrund unvermeidlicher Überstrahlung erfolgt und durch welche technischen Mittel die Verbreitung und Weiterverbreitung erfolgt. In den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen insbesondere auch solche Programme, deren Erstausstrahlung zwar nicht im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei erfolgt, die aber in Österreich empfangen und weiterverbreitet werden und erst aufgrund dieses Vorgangs in einer oder mehreren Vertragsparteien empfangen werden können.

Hoher Bundesrat! Europa rückt durch diese Gesetzesmaßnahme wieder ein Stück näher zusammen. Für die SPÖ-Fraktion ist das ein guter Grund, diese Gesetzesinitiative durch Nichtbeeinspruchung zu unterstützen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.55

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Karl Wilfing. Ich erteile ihm dieses.


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