Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 75

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war das grenzüberschreitende Fernsehen, das es schon seit Einrichtung des Fernsehens gegeben hat, das einzige Fenster in eine mediale Freiheit, in die Nachbarländer Österreichs – allerdings nur in wenigen geographisch bevorzugten Gebieten wie zum Beispiel in Vorarlberg, Salzburg oder Oberösterreich, wo man das Schweizer oder Deutsche Fernsehen empfangen konnte.

Alle anderen österreichischen Gebiete waren auf das Radio und auf den Kurzwellempfang reduziert, wenn sie dem staatlichen Monopolrundfunk ORF ausweichen wollten.

Wie lange, mühsam und zäh dieser Weg zu einer Rundfunkfreiheit ist, wissen wir alle, und man muß sich nur den zeitlichen Fahrplan dieses Übereinkommens anschauen. Zuerst hat Österreich dieses Übereinkommen am 5. Mai 1989 unterzeichnet. Dann ist dieses Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten am 1. Mai 1993 in Kraft getreten, und heute findet die endgültige Ratifizierung durch das österreichische Parlament statt. Der Nationalrat hat dem am 18. Juni zugestimmt, und der Bundesrat wird heute, am 2. Juli, beschließen, keinen Einspruch dagegen zu erheben.

Dieses Übereinkommen betrifft das terrestrische Fernsehen und hat einige besondere Zielsetzungen. Sie wurden schon genannt, aber das wesentliche Ziel darf ich noch einmal beschreiben. "Ziel dieses Übereinkommens ist die Stärkung des freien Flusses von Informationen und Ideen zur Förderung der grenzüberschreitenden Verbreitung von Fernsehprogrammen auf Grundlage einer Reihe gemeinsam vereinbarter Grundstandards." Diese Grundnormen werden auch im Abkommen beschrieben. Es geht dabei um die Bereiche Schutz bestimmter individueller Rechte, Verantwortlichkeit des Rundfunkveranstalters für die Einhaltung von Programmnormen, es geht um die Werbung und um das Sponsoring.

Meines Erachtens handelt es sich dabei um eine Form von Gummiparagraphen, deren Vollstreckung und Vollziehung in Zukunft nicht so einfach sein werden und den jeweiligen Behörden überlassen bleiben.

Meine Damen und Herren! Deshalb geht unsere Hoffnung letztendlich dahin, daß die Mitgliedstaaten diesbezüglich nicht auf bürokratische Schikanen setzen, sondern daß sie Medienfreiheit und damit auch Meinungsfreiheit in diesem Bereich gewähren lassen. Aus diesem Grunde wird die freiheitliche Fraktion diesem Europäischen Übereinkommen auch hier im Bundesrat ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.03

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Ich bitte weiters jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzes zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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