Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 76

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7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heeresdisziplinargesetz 1994 geändert wird (1191 und 1259/NR sowie 5724 und 5720/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zu Punkt 7 der Tagesordnung: ein Bundesgesetz, mit dem das Heeresdisziplinargesetz 1994 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Herbert Thumpser übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Herbert Thumpser: Verehrter Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heeresdisziplinargesetz 1994 geändert wird. Der Bericht liegt schriftlich vor, und ich verzichte daher auf die Verlesung.

Ich bringe Ihnen den Beschluß zur Kenntnis: Der Landesverteidigungsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Ich bitte, die Debatte darüber abzuhalten.

Präsident Alfred Gerstl: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein. Ich erteile ihm dieses.

19.05

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Novellierung sind drei Ziele wesentlich. Das erste ist die Effizienzsteigerung bei den Verfahren, das zweite ist eine Kostensenkung, also auch ein sehr wesentlicher Punkt, und das dritte ist eine stärkere Rechtssicherheit für den Beschuldigten und darüber hinaus eine einheitliche Spruchpraxis durch die geringere Zahl an Disziplinarkommissionen. Auch können die Beschuldigten gegen die Einleitung eines Verfahrens berufen. Weiters gibt es beim Friedenseinsatz und bei Naturkatastrophen keine Haft- und Arreststrafen mehr. Es gibt eine ganze Reihe solcher Punkte.

Es ist also eine Novellierung, die einfach der jetzigen Zeit angepaßt ist und dem Realitätssinn entspricht.

Lassen Sie mich daher gerade zum jetzigen Zeitpunkt – EU-Präsidentschaft und so weiter – einige die Landesverteidigung betreffende Sachen erwähnen und auch über das Europäische hinausgehen. Es gibt positiv motivierende Gründe für eine wahre Heeresdisziplin, nämlich in einem schlagkräftigen Heer, in einem geeinten Europa, und daher gibt es von unserer Seite ein Ja zur NATO und ein Ja zum Bundesheer. (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

Österreich muß ein verläßlicher und bündnistreuer Partner bei der Übernahme von Verantwortung für Frieden und Freiheit sein und bleiben und raschest der NATO beitreten. Das zeigt dem einzelnen die Realität, das Positive und die Sinnhaftigkeit der Einheit und der Disziplin. So ist auch heute die Teilnahme des Bundesheeres an Friedenseinsätzen in Europa wichtig. Die Soldaten des Bundesheeres leisten hervorragende Friedensdienste. Österreich darf sich auch in Zukunft seiner Verantwortung in Europa nicht entziehen.

Zur NATO als Garant für Freiheit, Frieden und Sicherheit in Europa gibt es keine Alternative. Das muß auch die Bundesregierung als Ganzes so sehen. Wir brauchen die NATO! (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

Die NATO ist eine Wertegemeinschaft, ein Verteidigungsbündnis und eine Allianz für Stabilität und Krisenbewältigung. Die Westeuropäische Union ist der europäische Pfeiler der NATO und der verteidigungspolitische Arm der EU. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik stärkt die Position der EU in der internationalen Politik. Dies muß man gerade heute hier in Wien sagen.


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