Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 77

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Europa braucht sicherheitsmäßig ein gleichgewichtiges Bündnis zwischen Europa und Amerika. Die Vereinigten Staaten müssen auch in Europa weiterhin eine präsente sicherheitspolitische Kraft bleiben. Wir Europäer müssen die enge Freundschaft mit Amerika bewahren und auf weiteren Gebieten wie Handel, Wirtschaft und Wissenschaft tatkräftig ausbauen. Dieses freie Europa motiviert auch die Leute und zeigt ihnen eine Sinnhaftigkeit in der Verteidigung und in der Disziplin.

Wir Österreicher brauchen die allgemeine Wehrpflicht. Wir wollen gut ausgebildete und gut motivierte Soldaten. Das Bundesheer ist die Armee der Demokratie. Wir müssen auch in Zukunft dem Bundesheer die notwendigen Mittel bereitstellen, wir brauchen ein mit modernsten Geräten ausgerüstetes Bundesheer. Dafür brauchen wir eine gemeinsame europäische Rüstungskooperation mit einem technisch starken Österreich als verläßlichem Partner – und das in der NATO und in einem europäischen Sicherheitssystem. Dazu gehört auch ein zeitgemäßes Heeresdisziplinargesetz. Meine Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

19.09

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stefan Prähauser. Ich erteile ihm dieses.

19.09

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Herr Kollege Liechtenstein hat in Ansätzen angerissen, worum es bei diesem Gesetz geht. Er hat dann allerdings einen Ausflug in die Weltpolitik gemacht, indem er in diesem Haus die NATO-Forderung erhoben hat. (Bundesrat Eisl: Das steht aber nicht in der Vorlage!)

Das ist sein Privatvergnügen, das steht ihm frei, genauso wie es den Sozialdemokraten freisteht, ihre Gesichtspunkte darzulegen und etwas mehr Vorsicht walten zu lassen.

Ich kann einer Euphorie, der NATO beizutreten, vorab nichts abgewinnen. Da sind noch sehr viele Dinge zu klären. Die Neutralität, die für viele nicht mehr existiert – für mich existiert sie heute schon noch –, ist genau zu durchleuchten in Hinblick darauf, inwieweit wir in der Lage sein werden, einem Militärbündnis beizutreten, für das ich allerdings keine Notwendigkeit sehe, im Gegenteil: Ich glaube, daß wir in der Diskussion eines vergessen, nämlich die Sorge der Tausenden von Beschäftigten beim Bundesheer, die durch die permanente Infragestellung: Heer – ja oder nein?, entsteht. Die Sozialdemokraten haben ein klares Bekenntnis zum Bundesheer abgelegt, und daran wird sich für uns nichts ändern. Das ist die einzige Garantie für die Erhaltung der Arbeitsplätze in diesem Bereich.

Ich meine, ein NATO-Beitritt würde vielleicht eher dazu beitragen, einen Personalabbau verkraften zu können, weil der Rest möglicherweise für Österreich die Verantwortung übernehmen könnte. Ich meine, darüber müssen wir noch viel miteinander diskutieren, aber vor allem die Bevölkerung zu Rate ziehen. Ich glaube, daß gewählte Mandatare am Ende beziehungsweise vor Ende einer Legislaturperiode des Nationalrates nicht mehr die Legitimation haben, darüber allein zu entscheiden.

Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich darf nun auf die Gesetzesvorlage, die wir heute diskutieren und auch beschließen wollen, noch etwas genauer eingehen. Die Novelle zum Heeresdisziplinargesetz 1994 hat – um es allgemein zu formulieren – drei Zielbereiche: zum einen Vereinfachung, Kostensenkung, Effizienzsteigerung, zum zweiten Beschleunigung von Verfahren und mehr Rechtssicherheit und zum dritten eine klare Abgrenzung zwischen Disziplinar- und Strafrecht. Es werden vorrangig organisatorische Veränderungen im Aufbau der Disziplinarorgane bewirkt. So wird es etwa künftig zu einer drastischen Reduzierung der Anzahl der Disziplinarkommissionen sowohl in erster als auch in zweiter Instanz und damit zu einer Effizienzsteigerung kommen. Es wird nur noch eine Disziplinarkommission in erster Instanz und eine in zweiter Instanz, also eine Disziplinaroberkommission, geben. Bisher hat es in der Berufungsinstanz fünf Kommissionen gegeben.


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