Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 83

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Es sind dies:

ein Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol und

ein Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich; Übereinkunft über die vorläufige Anwendung zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich; Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung; Erklärung zur gleichzeitigen Annahme des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich und des Protokolls betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung; Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 2 des Protokolls auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung.

Die Berichterstattung über die Punkte 10 und 11 hat Herr Bundesrat Rieser übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Peter Rieser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bringe die Berichte des Ausschusses für innere Angelegenheiten.

Zu Tagesordnungspunkt 10 liegt Ihnen der Bericht schriftlich vor. Der Ausschuß für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Punkt 11: Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Der Ausschuß für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte und für die Antragstellung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Bösch. – Bitte.

19.33

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute bei diesen beiden Tagesordnungspunkten zum einen über ein Protokoll über Vorrechte und Immunitäten der Europol. Ich darf mich bei meiner Stellungnahme auf einen Bericht darüber in den bundesdeutschen Medien stützen, damit Sie sehen, daß dieses Thema auch in den anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union heiß diskutiert war und es auch dort nicht klar war, in welcher Form diese Immunitäten der Europol-Beamten zu regeln sind.

Meine Damen und Herren! Diese neue Behörde, diese Europol, soll nämlich eine Informationszentrale sein. Sie soll Daten der nationalen Polizeien sammeln, analysieren, an die nationalen Behörden weiterleiten oder angereichert zurückgeben. Sie soll eine Computerpolizei mit Durchblick durch die kriminellen Szenen sein. Dies schließe gewiß das Handeln von Europol-Beamten auf dem Territorium der Mitgliedstaaten ein. Europol bleibt dabei aber den Weisungsbefugnissen der nationalen Behörden unterworfen. Der Amsterdamer Vertrag ebnet Europol also nicht den Weg zu autonomen Ermittlungsbefugnissen.


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