Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 84

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Zum einen privilegiert nun aber das Protokoll Europol und seine Bediensteten steuerlich. Solche Bevorzugungen internationaler Organisationen lassen sich vor dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit im Sinne einer gleichen Besteuerung kaum rechtfertigen. Wirklich prekär ist dagegen, daß Europol Immunität von der Gerichtsbarkeit genießt und seine Vermögensgegenstände, Liegenschaften und Guthaben von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung und sonstigen Form des Zugriffs frei sind. Auch die Archive sind dem Protokoll zufolge unverletzlich. Organe und Personal von Europol genießen Immunität von jeglicher Gerichtsbarkeit hinsichtlich der von ihnen in der Ausübung ihres Amtes vorgenommenen mündlichen und schriftlichen Äußerungen sowie Handlungen.

Meine Damen und Herren! Entscheidend für die Beurteilung dieser Immunitätsregelungen und dieses Protokolls – das ist das Seltsame dabei – muß aber sein, daß sich der Schutz dieser Immunität gerade nicht auf das wirklich kritische Tätigkeitsfeld erstreckt. Geben nämlich Organe und Personal dieser Europol Informationen weiter, die sie zu verschweigen und geheimzuhalten verpflichtet wären, so werden sie in der gleichen Weise strafrechtlich verfolgt wie andere Personen im öffentlichen Dienst.

Mustert man also unter diesen Kriterien, die ich hier genannt habe, dieses Europol-Protokoll, so macht sich in der Tat Skepsis breit, ob diese vorgesehene Immunitätsregelung tatsächlich notwendig ist.

Ich fasse zusammen: Diese Europol-Beamten werden also in den einzelnen Mitgliedsländern nicht operativ tätig werden. Diese Eurocops werden sich in Österreich aber nicht an die Gesetze zu halten haben. Sie besitzen dann eine umfassende diplomatische Immunität und können auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit nicht belangt werden.

Wir sind der Ansicht, meine Damen und Herren, daß dieser Exekutive dieselben Rechte und Möglichkeiten gegeben werden sollen, wie sie die österreichische Polizei hat. Wir halten eine diplomatische Immunität für diese neu einzurichtenden Beamten in dieser Dienststelle für überzogen. Die steuerlichen Privilegien, die damit in Zusammenhang zu bringen sind, sind völlig unverständlich. Wir werden deshalb nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.37

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster ist Herr Bundesrat Pfeifer zu Wort gemeldet. – Bitte.

19.37

Bundesrat Josef Pfeifer (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wie es der Berichterstatter bereits erwähnt hat, werden durch den vorliegenden Beschluß des Nationalrates den Organen von Europol Immunitäten und Privilegien in dem Ausmaß eingeräumt werden, das eine ungehinderte Tätigkeit von Europol ermöglicht. Europol kann aber erst tätig werden, wenn wir das Protokoll über Vorrechte und Befreiungen der Organe von Europol in Form eines dementsprechenden Beschlusses in Kraft treten lassen. Wir, die SPÖ-Fraktion, werden dem vorliegenden Antrag des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben, die Zustimmung erteilen. Das gleiche gilt für den Antrag in bezug auf den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrages über die EU im Zollbereich.

Zurückkommend zum Europol-Übereinkommen meinen wir, daß dieses Übereinkommen ein ganz wesentlicher Schritt ist, um der Internationalisierung der Kriminalität zu begegnen und gemeinsam zu erreichen, daß internationale Kriminalität erfolgreicher und besser als bisher bekämpft werden kann. Ziel von Europol ist es, die Zusammenarbeit zur Verhütung und zur Bekämpfung des Terrorismus, des Drogenhandels und aller anderen Formen der internationalen Kriminalität, wie etwa der Schlepperei, des Menschenhandels, der Kfz-Schieberei, der Geldwäsche und so weiter zu erreichen. Dazu sagt die FPÖ nein. Mir ist das nicht ganz klar, ich frage auch: warum wohl? – zumal auch im Nationalrat sehr ausführlich darüber diskutiert wurde und es auch die Begründung für ein Ja gegeben hat.


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