Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 87

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Zur Ausländerkriminalität: Wichtig ist eine klare Linie. Wer sein Gastrecht mißbraucht, muß das Land verlassen. Die Ausländerkriminalität muß entschieden bekämpft werden (Beifall bei den Freiheitlichen), um die Akzeptanz und Integration der in Österreich lebenden unbescholtenen Ausländer nicht zu gefährden. Nur durch eine konsequente Politik sichern wir auch in Zukunft ein friedliches und freundschaftliches Zusammenleben von Österreichern und Ausländern in unserem geeinten, freien und demokratischen Europa.

Wir brauchen nicht nur den Euro, sondern wir brauchen auch die europäische Sicherheitspolitik, und wir brauchen im Bereich der Sicherheitspolitik auch Europol. Meine Partei wird deshalb zustimmen. – Ich danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

19.51

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gudenus. – Bitte.

19.51

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Steht Europol über dem österreichischen Recht? Haben Europol und deren Angehörige mehr Rechte als die österreichische Exekutive?

Ja zur Nulltoleranz, sehr geehrter Herr Vorredner, lieber Dr. Liechtenstein, aber auch ja zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität. Ich meine jedoch: Läßt sich das durchführen von Polizisten, die außerhalb des Rechts stehen, die einer Immunität unterliegen, die nicht nur eine diplomatische Immunität ist, sondern eine, die sie auch vor Strafverfolgung bei in Ausübung des Dienstes oder neben dem Dienst begangenen Verbrechen schützt? Wird Europol vielleicht zu einer Art Geheimpolizei, die keinen Richter mehr zu fürchten hat? – Das ist eine Frage, die in einer deutschen Zeitung gestellt worden ist, und ich nehme an, der Herr Bundesminister kennt diese Fragestellung.

Rainer Voss, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, stellt fest: Es ist rechtstaatswidrig, Europol-Polizisten, die im Amt eine Straftat begangen haben, vor der strafrechtlichen Verfolgung zu schützen. – Wenn das der Fall ist, dann müssen wir uns dagegen wehren dürfen und kein Gesetz beschließen, welches den Schutz einzelner privilegierter Verbrechen vielleicht sogar vorsieht. Wir können doch nicht den Teufel mit dem Beelzebub austreiben und die Verbrecher, die internationale Kriminalität mit kriminell gewordenen Polizisten, die Europol heißen, bekämpfen.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 21. 1. 1998 stellt fest, daß mehrere Sachverständige Bedenken gegen die geplante Immunität der Bediensteten bei Europol äußern. Auch der deutsche Innenminister Kanther, der Kollege von Herrn Minister Schlögl, hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die deutsche Bundesregierung die Gewährung von Immunität nicht für notwendig halte, sich aber dem Wunsch der Europol-Partnerstaaten habe beugen müssen.

Ich halte diese Feststellung, so sie der deutsche Bundesminister getroffen hat, für bedenklich. Sie bestätigt meine Überlegungen zu Mitgliedschaft und Tätigkeit in der EU dahin gehend, daß wir eigentlich ein Vorzugsschülerdasein fristen. Die anderen drängen uns, etwas zu machen, und wir machen halt mit, weil es die anderen ohnehin schon alle gemacht haben.

Man muß doch aber auch nein sagen können! Gewisse Dinge sind notwendig, wie du richtigerweise gesagt hast, aber diese Privilegien gehen über das notwendige Maß hinaus. Gut, wenn sie mit der Familie da sind, dann sollen sie auch gewisse Möglichkeiten haben, aber das ist nicht das heutige Thema. Es geht um eine Immunität, die Kriminalität schützt, die im Rahmen des Dienstes für den Dienst, aber vielleicht auch außerhalb des Dienstes stattgefunden hat. Das kann doch nicht die Aufgabe sein.

Es gibt ein Buch, das der ehemalige deutsche Polizeipräsident Professor Dr. Hans Lisken und Polizeioberrat Reinhard Mokros geschrieben haben, in dem sie die Immunität der Europol-Beamten stark kritisieren. Sie führen das deutlich aus: Während sich Artikel 41 der Konvention so liest, als ob es nur um eine diplomatische Exemtion von staatlicher Gerichtsbarkeit am Ort


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