Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 90

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Beim Übereinkommen von Schengen heißt es im Artikel 92 Abs. 1: Durch das Schengener Informationssystem werden Ausschreibungen, die der Suche nach Personen und Sachen dienen, den durch die Vertragsparteien bezeichneten Behörden für die nach Maßgabe des nationalen Rechts durchgeführten Grenzkontrollen, sonstigen polizeilichen Kontrollen und zollrechtlichen Überprüfungen im Land – also zollrechtlichen Überprüfungen im Inland! – zum Abruf im automatisierten Verfahren bereitgehalten.

Weiters: Artikel 99 Abs. 4 SIS bestimmt: Aufgrund der verdeckten Registrierung können anläßlich von Grenzkontrollen und sonstigen polizeilichen und zollrechtlichen Überprüfungen – zollrechtlichen Überprüfungen! – im Binnenland die nachstehenden Informationen ganz oder teilweise eingeholt und der ausschreibenden Stelle übermittelt werden.

Artikel 101 Abs. 1 normiert weiters: Zugriff auf die im Schengener Informationssystem gespeicherten Daten mit dem Recht, diese unmittelbar abzurufen, erhalten ausschließlich Stellen, die zuständig sind für Grenzkontrollen, sonstige polizeiliche und zollrechtliche Überprüfungen im Inland – zollrechtliche Überprüfungen im Inland! – sowie deren Koordinierung.

Die Umsetzung im nationalen Recht finden wir wieder in der Fahndungs- und Informationsvorschrift, Herr Bundesminister; 1997 vom Bundesministerium für Inneres erlassen.

Dort jedoch hat man diese Zollkontrollen vergessen. Lediglich dort, wo der Zoll als Grenzkontrollorgan einschreitet, ist der Zugriff zum SIS möglich. § 27 Abs. 9 müßte nach meinem Dafürhalten abgeändert werden, für die Zollorgane bei deren Amtshandlungen erweitert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Einführung des Zollinformationssystems sind unmittelbar Kosten verbunden. In der Regierungsvorlage steht: Aufwendungen und Kosten, die in Verbindung mit dem Betrieb und der Benutzung der Zollinformation entstehen, sind von den Mitgliedstaaten zu tragen. Weiters wird darauf hingewiesen, daß es zu einem wesentlichen Personalmehraufwand kommen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat sich Kollege Jaud mit den Kosten für einen zusätzlichen Beamten auseinandergesetzt, und ich muß sagen: Sie haben völlig recht, wenn Sie sagen, es seien dies vermeidbare Kosten, und es wäre richtiger und zweckmäßiger, das Schengener Informationssystem für die Zollorgane zur Gänze zu nützen. Man könnte sicherlich sinnvoll Ausgaben einsparen, und dadurch könnte man eine effiziente Arbeit der Exekutive sicherstellen.

Die Exekutive ist ausgesprochen wichtig im Kampf gegen die stärker werdende Kriminalität, und es ist für den österreichischen Staatsbürger unerheblich, ob es ein Zollorgan oder ein Grenzgendarm ist, der kontrolliert. Ich darf darauf verweisen, daß vor kurzem ein Bus von mutmaßlichen Mitgliedern der Russenmafia überfallen wurde. Die Täter wurden am Grenzübergang von Zollorganen gestellt. Dem einzelnen Bürger ist es sicherlich völlig egal, von wem der Täter gestellt wird.

Wir werden also diesem Zollinformationssystem deshalb nicht zustimmen, weil dadurch Kosten anfallen, die vermeidbar sind.

Ich darf zum Abschluß noch auf Kollegen Schöls eingehen, der sich um die "Freie Exekutivgewerkschaft Österreichs" Sorgen macht. Gewerkschaftskollege Schöls – auch ich bin ein Gewerkschaftler! –, nimm zur Kenntnis, daß es auch in diesem Bereich kein Monopol mehr gibt. Ich darf Ihnen sagen, wofür Josef Kleindienst, wofür die "Freie Exekutivgewerkschaft Österreichs" eingetreten ist, und zwar: Für alle Außendienst- und Basisbeamte im Exekutivdienst übernimmt die Freie Exekutive ab sofort den aktiven Ehrenschutz. Da der Dienstgeber seiner Schutz- und Fürsorgepflicht in keinster Weise nachkommt, werden alle Verbrecher und alle Straftäter, die die Exekutive ungerechtfertigt einer gerichtlich strafbaren Handlung bezichtigen, auf Verleumdung, Unterlassung, Ehrenbeleidigung, Schadenersatz geklagt.

Ich empfehle Ihnen, besuchen Sie einmal das Wachzimmer Karlsplatz. Dort verrichten zirka 40 Beamte Dienst. Dort kommen rund zehn Beschwerden monatlich ein. Immer wieder behaup


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