Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 123

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SPÖ und ÖVP haben im Nationalrat den Antrag auf Novellierung des Glücksspielgesetzes eingebracht. Die heute zu beschließende Novelle zum Glücksspielgesetz legt fest, daß mittels der Einnahmen, die damit gesetzlich abgesichert werden – soweit die Lotto- und Toto-Gesellschaft entsprechende Umsätze erzielt –, eine umfassende Sportförderung erfolgen soll. (Präsident Gerstl übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Sportförderung hat historisch einen langen Background; das haben wir schon gehört. Es hatte, als die Lotto-Gesellschaft gegründet wurde – als Neugründung von verschiedenen Formen, auch "6 aus 45" und so weiter –, seit dem Jahr 1949 eine spezifische, massive Förderung des Sports gegeben. Wir schaffen nun mit der vorliegenden Novelle für zwei Jahre eine besondere Ausgangslage, indem wir die Beträge an die Umsatzerlöse der Lotto-Gesellschaft binden. Man kann jetzt schon sagen: Wenn wir das Jahr 1998 auf die Basis der Erlöse aus 1997 stellen, dann werden wir im Jahr 1998 ein Höchstausmaß von 420 Millionen Schilling erreichen. Wenn die Entwicklung der Lotto-Toto-Gesellschaft so weitergeht wie in den ersten Monaten dieses Jahres, dann wird im Jahr 1999 ein Höchstausmaß von 440 Millionen Schilling erreichbar sein. Das heißt, was im Gesetz vorgesehen ist, wird im Höchstausmaß dem Sport zur Verfügung gestellt werden.

Ich denke, alle diejenigen, die dem Sport in Österreich einen hohen Stellenwert einräumen, können aus Überzeugung dieser Novelle zustimmen.

Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, daß uns jeder Schilling, der dafür investiert wird, daß Jugendliche Betätigung haben und Erwachsene Sport betreiben können, im Gesundheitsbereich sehr viel Geld erspart. Auch wer weiß, daß Behinderte, die in der Lage sind, Sport zu betreiben, Lebensmut fassen und sich als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft fühlen, kann dies meiner Ansicht nach nur unterstützen.

Hoher Bundesrat! Eine Zeitung hat vor kurzem berichtet, daß die besondere Sportförderung des Bundes angehoben wurde. Ich möchte dazu nur einen Satz anmerken, der über eine unabhängige Zeitung in die Presse kam: Es scheint also ein Glücksgriff gewesen zu sein, diese Koppelung vorzunehmen, statt der bisherigen Erhöhung, die an den Index gebunden war.

Diese Gesetzesnovelle sagt aus, daß für das heurige Jahr mindestens 380 oder aber 420 Millionen Schilling bereitstehen werden. Wir wissen aufgrund der jetzt vorliegenden Berechnungen, daß es letztlich der höhere Betrag sein wird.

Heute haben wir schon sehr viel über die Entwicklung dieses Gesetzes gehört. Ich möchte trotzdem sagen, daß seit dem Jahr 1949 7,6 Milliarden Schilling für den Sport zur Verfügung gestellt worden sind, davon allein 2,6 Milliarden Schilling für den österreichischen Fußball. Ich behaupte, das war kein Schilling zuwenig; jeder Schilling ist zu Recht ausgegeben und gut angelegt worden.

Selbstverständlich haben einzelne Sportverbände immer etwas zuwenig Geld. Ich war selbst langjähriger Finanzreferent des Österreichischen Ringerverbandes. Auch wir haben unter akuter Geldnot gelitten, aber letztlich haben wir das, was wir erreichen konnten, den Mitteln aus der Sportförderung zu verdanken gehabt.

Ich denke aber, daß auch andere aufgerufen sein müssen, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, daß traditionell sogenannte Randsportgruppen in den Vordergrund kommen. Dafür hat zum Beispiel das Fernsehen einen Beitrag zu leisten. Es kann nicht so sein, daß gut Befreundete – sei es vom Trialsport oder anderen – zu einer guten Zeit 20 oder 30 Minuten ins Fernsehen kommen, hingegen andere Sportarten, die keinerlei andere Möglichkeiten haben, zu Geld zu kommen, dabei vergessen werden. Das geht so weit, daß Versprechen einfach nicht eingelöst werden. Ich denke, daß man auch in dieser Hinsicht noch einiges zum Wohle der einzelnen Sportbereiche tun kann.

Meiner Meinung nach besteht allerdings weiterhin ein kleiner Wermutstropfen darin, daß diese Regelung nur für zwei Jahre gilt. Ein weiterer Wermutstropfen ist, daß nach oben hin eine


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