Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 124

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Deckelung bei 440 Millionen Schilling eingezogen wurde. Dafür habe ich als Sportfunktionär Verständnis, da selbstverständlich auch dem Herrn Finanzminister Grenzen gezogen sind.

Ich gehe davon aus, daß die Bereitschaft, die sowohl der Bundeskanzler in seiner Eigenschaft als Sportminister als auch der Finanzminister – er muß letztlich die Mittel zur Verfügung stellen –, der Finanzstaatssekretär sowie der Sportstaatssekretär gezeigt haben, andauern wird und daß wir diese zweijährige provisorische Lösung – als solche sehen wir sie – tatsächlich vom Jahr 2000 an in eine endgültige und daher auch längerfristige Lösung werden umsetzen können. Die bisherigen Gesprächen lassen diese optimistische Haltung gerechtfertigt erscheinen.

Die SPÖ wird in diesem Sinne und in diesem Geiste zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.34

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Mag. Walter Scherb. Ich erteile es ihm.

22.34

Bundesrat Mag. Walter Scherb (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Beim vorliegenden Gesetzentwurf über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG wissen die Regierungsparteien leider wieder einmal nicht, was sie wollen.

Das zeigt auch die Debatte hier im Haus. Während einerseits Nationalratsabgeordneter Mag. Kaufmann hervorhebt, daß es sich um keine Privatisierung handelt und auch nicht darum handeln soll, sondern daß die Verwaltung von Anteilsrechten Ziel dieser Übertragung sein soll, sieht andererseits Herr Kollege Dr. Stummvoll das primäre Ziel in der Privatisierung der AUA und des Flughafens. Da ist also die Privatisierung das Ziel und nicht die Anteilsverwaltung.

Wenn der ÖIAG durch den Eigentümer so ungenaue beziehungsweise divergierende Ziele vorgegeben werden, kann dabei – auch wenn die ÖIAG so gut sein sollte, wie immer behauptet wird – nichts Gescheites herauskommen. Es ist dies wieder eine der vielen bei der Regierung sehr beliebten Wischi-Waschi-Lösungen.

Bei Privatisierungen wurde in der Vergangenheit ohnehin leider nicht sehr viel Geschick bewiesen, wie der Steyr-Verkauf zeigt. Der Vorstand einer staatsnahen Bank, in deren Eigentum sich Steyr befand, bedauerte öffentlich, daß ein zweiter Kaufinteressent vorhanden war. Nachdem es dann durch den Druck der Freiheitlichen, vor allem durch Herrn Dr. Haider, zu einer öffentlichen Diskussion in dieser Angelegenheit gekommen war, wurde das ursprüngliche Kaufangebot in dem fast schon abgeschlossenen Geschäft nochmals um 500 Millionen Schilling erhöht.

Ich hoffe, daß es nicht auch die ÖIAG bedauert, wenn bei Privatisierungen, die sie durchführt, mehrere Kaufinteressenten auftreten.

Gemäß Artikel 2 § 1 dieses Gesetzes besteht die Möglichkeit, daß die ÖIAG im Falle einer Kapitalerhöhung ihre Bezugsrechte nicht wahrnimmt. Dadurch können die Anteile des Bundes unter 50 Prozent fallen. Aber, sehr geehrter Herr Kollege Jaud: Auch wenn der Bund nur 49 Prozent der Anteile an einem Unternehmen hält und der Rest gestreut ist, handelt es sich trotzdem noch um ein verstaatlichtes Unternehmen und keineswegs um eine erfolgreiche Privatisierung.

Von seiten der SPÖ wurde der ÖVP wieder einmal Sand in die Augen gestreut, indem ihr vorgemacht wurde, mit diesem Gesetz die aus ihrer Sicht notwendige Privatisierung erreichen zu können. Das Ziel der Kollegen Stummvoll und Jaud wird leider ein frommer Wunsch bleiben, und das bedauere ich. (Ruf bei der ÖVP: Das ist Ihr Problem!) Ja, aber Ihres auch!

Laut luftfahrtgesetzlichen Vorschriften sind mehr als 50 Prozent der AUA in österreichischer Hand zu halten. Das ist im Zeitalter eines gemeinsamen Europa, in dem wir uns angeblich befinden, auf seine Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen. Um diese 50-Prozent-Regelung einzuhalten, sollten die Anteile an der AUA im Falle einer Kapitalerhöhung von


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