Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 125

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

einem heimischen Konsortium übernommen werden. Es würde mich interessieren, wer das sein soll und wie diese Gruppe am Verkauf der AUA-Anteile ins Ausland gehindert werden soll.

Wir sind der Meinung, daß der Staat nur Aufgaben wahrnehmen sollte, die er besser durchführen kann als ein Privater. Im Falle von AUA und Flughafen Wien ist das sicherlich nicht der Fall. Das wird durch den Bauskandal bestätigt, in den der Flughafen Wien massiv verwickelt ist.

Die Regierung sollte auch bei diesem Gesetz der ÖIAG folgende klare Ziele vorgeben: einen strategisch bedeutenden Partner für Flughafen und AUA zu finden, eventuell eine Sperrminorität zu halten und möglichst hohe Privatisierungserlöse zu erzielen.

Diese Privatisierungserlöse sollten dann nicht zum Stopfen von Löchern verwendet werden, sondern diese Mittel sind zum Beispiel als Initialzündung für eine Steuerreform zu verwenden, die eine Senkung der Steuer- und Abgabenquote in Österreich zum Ziel hat. Die Steuer- und Abgabenquote steigt in Österreich unaufhörlich und erreicht jetzt fast schon 45 Prozent.

Die Holländer haben ihre Abgabenquote um fast 5 Prozent gesenkt und dadurch die inländische Nachfrage angekurbelt. Dies hatte einen Wirtschaftsaufschwung zur Folge, wodurch die Arbeitslosigkeit reduziert und in weiterer Folge das Budgetdefizit gesenkt werden konnte. Denn durch den Wirtschaftsaufschwung sind einerseits die Steuereinnahmen wieder gestiegen, und andererseits mußten weniger Mittel zum Beispiel für die Arbeitslosenunterstützung aufgewendet werden.

Mit einer solchen Initialzündung könnte eine positive Spirale nach oben ausgelöst werden. Aber wir gehen in Österreich leider den entgegengesetzten Weg, indem neue Belastungspakete die Leute demotivieren und eine Spirale nach unten auslösen. – Da uns international, besonders innerhalb Europas, immer mehr Länder vormachen, wie es gehen kann, sollten auch wir im Sinne eines Benchmarking endlich davon lernen.

Da durch dieses Gesetz – wie gesagt – keine klaren Ziele vorgegeben werden, stimmen wir diesem Gesetzesantrag nicht zu.

In bezug auf die Novelle zum Hypothekenbank- und Pfandbriefgesetz hat mein Kollege Harring schon ausgeführt, daß diese Novelle sehr positiv ist, da die österreichischen Hypothekarunternehmen selbstverständlich gleiche Chancen wie ihre EU-Konkurrenten haben müssen, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Auch der Novelle zum Garantiegesetz stimmen wir zu, weil der damit zu schaffende Haftungsrahmen in der Höhe von 10 Milliarden Schilling zur Risikokapitalbildung verwendet wird und dadurch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit haben, ausreichend Eigenkapital zu bilden. Das ist sicherlich sinnvoller, als komplizierte Förderungen zu vergeben, die oft nur jene Betriebe bekommen, die sie ohnehin nicht brauchen. Die Betriebe, die Förderungen brauchen, können meist aufgrund der sehr strengen Förderbedingungen keine Förderungen erhalten, und wenn nach langem Hin und Her doch ein Weg gefunden wird, dann kommt die Förderung meist zu spät. Wenn ein Unternehmen eine ausreichende Eigenkapitaldecke aufweist, kann es selbstverständlich viel schneller und effizienter auftreten und agieren.

Sehr geehrter Herr Minister! Mich interessiert in diesem Zusammenhang, wer darüber entscheidet, für welche Betriebe Haftungen übernommen werden, und wie im Budget für schlagend gewordene Haftungen vorgesorgt wird. Wenn man zu stark risikoavers agiert, werden wiederum nur jene Unternehmungen in die Gunst dieser Unterstützung kommen, die sie ohnehin nicht so dringend benötigen. Man muß sicherlich auch in Kauf nehmen, daß Haftungen schlagend werden.

Dem Glücksspielgesetz stimmen wir ebenfalls zu, wenngleich wir es nicht hinnehmen wollen, daß der Mindestbetrag, der der Sportförderung zugute kommt, zunächst auf 380 Millionen und im Jahr 1999 sogar auf 360 Millionen Schilling sinken soll. Wenn es ohnehin äußerst unwahrscheinlich ist, daß diese Mindestbeträge zum Tragen kommen, könnte man gleich die bisher ausgezahlten 400 Millionen beziehungsweise 420 Millionen Schilling als Untergrenze ansetzen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite