Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 126

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Daß die Verwendung dieser Mittel viel effizienter sein könnte, wenn der politische Proporz zwischen Union und ASKÖ nicht vorhanden wäre, habe ich in der Debatte über den Sportbericht bereits ausgeführt. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.43

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Minister.

22.43

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ein paar Bemerkungen anfügen.

Herr Bundesrat Harring! In bezug auf das Hypothekenbankgesetz handelt es sich um einen Irrtum, wenn Sie meinen, die Schweiz sei nicht dabei. Die Schweiz ist dabei, aber sie mußte in dem Gesetz extra erwähnt werden, weil sie bekanntlich nicht Mitglied des EWR ist. Weil die Schweiz dabei sein soll, ist sie im Gesetz angeführt. Ist das damit ausgeräumt? (Bundesrat Dr. Harring: Ich habe das schon gesehen!)  – Danke.

Zweitens möchte ich zur Sportförderung folgendes sagen: Es gab darüber lange Diskussionen und Verhandlungen, auch mit den Sportverbänden. Ich möchte nur die Frage beantworten, die gestellt worden ist: Was geschieht nach dem Jahr 2000?

Es lag nicht nur im Interesse des Finanzministers, zwei Jahre lang zu beobachten, wie sich Lotto-Toto entwickelt, sondern die Sportverbände wollten dasselbe aus der umgekehrten Betrachtungsperspektive. Denn in der Tat war, als wir darüber verhandelten, nicht klar, wie sich der zusätzliche Lotto-Tag – der Mittwoch – auswirken würde. Verhandelt wurde vor dessen Einführung, und damals war die Entwicklung nicht absehbar. Es stand in Frage, ob es zu einer überproportionalen Steigerung kommen würde oder nicht.

Daher wurden die Beschlüsse nur für die Jahre 1998 und 1999 als Provisorium im Ausmaß von 3 Prozent gefaßt. Wir wissen auf beiden Seiten, in welcher Weise wir die Förderungsvolumina entwickeln wollen, und werden das Ausmaß nach den Erfahrungen der Jahre 1998 und 1999 für das Jahr 2000 nach diesem Prinzip – aber auch, um die entsprechende Förderungshöhe gewährleisten zu können – an den Erträgen anbinden und dann endgültig klären.

Drittens zur AUA und zum Flughafen: Da bestehen meiner Ansicht nach eine Reihe von Mißverständnissen, sowohl bei Herrn Bundesrat Scherb als auch bei Herrn Bundesrat Jaud. Zunächst ist zu sagen, daß der Auftrag, den die ÖIAG im Zusammenhang mit dem Flughafen und der AUA erhalten hat, eindeutig und klar definiert ist. Er besteht darin, daß sie in die Funktion einer Beteiligungsgesellschaft – also, wenn Sie so wollen, des Kernaktionärs – zu treten hat, und sie hat dezidiert keinen Auftrag, zu veräußern. Denn es ist nicht so, daß der Staat grundsätzlich in allen Bereichen wirtschaftlichen Handelns schlecht ist.

Ich möchte sagen – damit schließe ich die Antwort an Herrn Bundesrat Jaud ein –, daß gerade bei den Flughäfen und der AUA meine konzeptive Überlegung eigentlich eine darüber hinausgehende war. Sie bestand darin, auch die Bundesanteile an den Flughäfen der Bundesländer an die ÖIAG zu übertragen. Gemäß den Beschlüssen des zweiten Privatisierungskonzeptes der ÖIAG vom Februar 1997 ist zu dem gesetzlichen Auftrag der ÖIAG, Privatisierungsgesellschaft zu sein, die Aufgabe hinzugekommen, als Kernaktionär zu fungieren. Denn in der Zwischenzeit weiß man, daß es sehr gefährlich sein kann, in wesentlichen Bereichen der österreichischen Wirtschaft – vor allem dort, wo man einen Börsegang vorhat oder schon über die Bühne gebracht hat – die Funktion des Kernaktionärs faktisch auf dem Präsentierteller für feindliche Übernahmen großer Gesellschaften darzubieten, deren Interessen dort sind und deren Mittelpunkt der Lebensinteressen dort ist, wo der Sitz der Muttergesellschaft ist. Dem ist vorzubeugen.

Ich denke, wir sind uns auch darüber einig – Diskussionen darüber höre ich immer wieder –, daß etwa der Bereich Forschung und Entwicklung in Österreich unterentwickelt ist. Man vergißt aber dabei, daß im Unterschied zu allen anderen EU-Staaten – dort beträgt der Bereich der pri


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