Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 127

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vaten Forschung ungefähr 50 Prozent und jener der öffentlichen Forschung ebenfalls 50 Prozent – in Österreich die öffentliche Forschung 60 Prozent und die private 40 Prozent ausmachen.

Man muß sich die Frage nach dem Grund dafür stellen. Sind die österreichischen Unternehmer daran nicht interessiert, oder woran liegt es sonst? – Es liegt daran, daß in Österreich überproportional viele Tochterfirmen von Unternehmungen tätig sind, deren Zentralen anderswo sitzen. Die Forschungs- und Entwicklungszentralen befinden sich aber in der Regel dort, wo auch das Hauptinteresse des Unternehmens liegt.

Daher ist es besonders wichtig, daß wir die ÖIAG schrittweise in die Funktion des österreichischen Kernaktionärs bringen, um sicherzustellen, daß österreichische Interessen in österreichischen Unternehmungen aufrechterhalten werden. Das hat nichts mit Chauvinismus zu tun, sondern dem liegt das Gebot der Zweckmäßigkeit zugrunde. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Eine Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen, Herr Bundesrat! Denn ich habe mich in der Tat sehr darüber geärgert, daß es mir nicht gelungen ist, die Anteile der Flughäfen der Bundesländer ebenfalls der ÖIAG zu übertragen. Gescheitert ist dies am absoluten Widerstand der Bundesländer und der Gemeinden. Es handelt sich dabei um die Steiermark, um Salzburg, um Tirol, und es handelt sich um Klagenfurt.

Wissen Sie, warum sie abgelehnt haben? – Einfach deshalb, weil sie befürchtet haben, daß der sozialdemokratische Finanzminister verkauft. Dagegen haben die Lokalpolitiker Ihrer Partei so wie ich ein durchaus legitimes Interesse, daß die Flughäfen mehrheitlich und in bezug auf die Verfügungsgewalt im öffentlichen Eigentum bleiben. Ich hätte auch überhaupt keine Absicht gehabt, zu verkaufen, weil es wirklich keinen Sinn hat, in so wichtigen Infrastruktureinrichtungen möglicherweise so springen zu müssen, wie irgendein Privater es möchte.

Ich hoffe aber, daß die Bundesländer früher oder später die gute Arbeit, die die ÖIAG als Kernaktionär und als Shareholder leistet, akzeptieren werden, sodaß ich auch jene Forderungen, die ich immer wieder im Parlament höre, nämlich Schritte zur Verwaltungsvereinfachung zu setzen – Beteiligungsverwaltung, direkt vom Ministerium wahrgenommen, ist personalaufwendig –, einlösen kann und daß diese Zielsetzung, die von allen Parteien immer wieder an mich herangetragen wird, nicht am Widerstand der Bundesländer scheitert. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

22.50

Präsident Alfred Gerstl: Wünscht noch jemand das Wort. – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung das Wort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Übertragung der Bundesbeteiligung in das Eigentum der ÖIAG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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