Meine Damen und Herren! Der Wegfall des Kammersystems würde also nicht weniger Bürokratie, sondern mehr Bürokratie und mehr Staat bedeuten, weil viele Aufgaben, die heute die Kammern übernommen haben, dann vom Gesetzgeber, vom Staat, ausgeübt werden müßten.
Das vorliegende Gesetz basiert auf einer seit 50 Jahren gewachsenen und letztendlich bewährten Struktur. Wir haben diese in dem Gesetz nicht verändert, sondern wir haben versucht, die Organisation dieser Kammer flexibler, anpassungsfähiger und schlanker zu machen und damit auch die Kosten zu optimieren. Damit wären die Voraussetzungen für eine moderne und schlagkräftige Interessenvertretung geschaffen, welche die Wirtschaft gerade in der heutigen Zeit, einer Zeit massiver Veränderungen, dringend braucht.
Wir haben bewußt auf die gesetzliche Mitgliedschaft gesetzt, weil wir, Kollege Weilharter, keine Trittbrettfahrer brauchen. Es kann nicht sein, daß die einen die Kollektivverträge abschließen, daß die einen die Interessen vertreten und die anderen nur mitfahren.
Wenn man sich anschaut, was die freien Verbände kosten, so kann man sagen: Das heutige Kammersystem ist bei weitem günstiger.
Wir sind auch für die Beibehaltung der einzelnen Fachorganisationen, weil sie die unmittelbarste Betreuung der Mitglieder darstellen und weil uns bewußt ist, daß wir nur dort Fachorganisationen organisieren und aufrechterhalten können, wo auch die finanzielle Bedeckung möglich ist.
Da im Ausschuß – es wird heute sicher auch noch angesprochen werden – von den Freiheitlichen immer die Diskussion um die Mehrfachmitgliedschaften angeschnitten wurde, ist zu sagen, daß das Hauptproblem eigentlich die Zuordnung ist. Wenn jemand ein Gastwirt ist, eine Taxikonzession hat oder Fleischer ist, dann stellt sich die Frage, wo ich ihn einordne. (Zwischenruf der Bundesrätin Haunschmid. ) – Kollegin! Sagen Sie mir, wo ich ihn zuordnen soll, wo der wirtschaftliche Schwerpunkt in dem Bereich ist.
Sie haben sicherlich übersehen, daß durch die Ausdehnung der Nebenrechte – das wurde auch bereits im Ausschuß erwähnt – gerade dieser Kritikpunkt weitgehend entschärft wurde.
Wir haben versucht, in der Kammer Bürokratie abzubauen. Wir haben weniger Organe; es sind die Sektionstage, die Fachverbandstage weggefallen; wir haben schlankere Ausschüsse. (Bundesrat Dr. Tremmel: Da müßte die Umlage auch billiger werden! Wird sie auch billiger?)
Das Wahlrecht wurde auch erwähnt. Herr Kollege! Ich glaube, wir haben ein sehr demokratisches Wahlrecht. Wir haben die Wahlen auf der untersten Ebene aufrechterhalten. Jedes Kammermitglied kann wählen. Nur haben wir jetzt etwas geändert: Wir haben über die Wahlen in den Sektionsleitungen, in den Fachverbänden eine Hochrechnung gemacht. (Bundesrat Weilharter: Auch das passive Wahlrecht?) – Was heißt: das passive Wahlrecht? – Wir haben das passive Wahlrecht in keiner Weise geändert. Wo haben wir es denn geändert? (Zwischenruf des Bundesrates Weilharter. )
Eines ist eigenartig: Sie treten sonst gegen die Ausländer auf, und auf einmal regen Sie sich auf, daß Ihrer Meinung nach die Ausländer kein passives Wahlrecht haben. Das stimmt nicht! Diese Frage ist im Ausschuß auch gestellt worden. Das passive Wahlrecht haben alle EU-Mitglieder und auch die Staatsbürger aus Ländern, gegenüber denen Gegenseitigkeit besteht.
Das heißt, wenn ein Österreicher in Amerika die Chance hat, in eine Kammer gewählt zu werden, dann hat auch ein Amerikaner in Österreich diese Möglichkeit. Diese Gegenseitigkeit ist im Gesetz verankert, daher ist die passive Wahlrechtsmöglichkeit ausreichend definiert und verankert. (Bundesrat Dr. Tremmel: Gibt es in Amerika auch eine Zwangsmitgliedschaft?)
Sie haben auch die Minderheitsrechte angeschnitten. Natürlich haben wir die Minderheitsrechte verankert, wir haben sie in den Bezirksstellen sogar ausgedehnt. In jeder Bezirksstelle sitzt künftig ein Vertreter der Minderheiten.
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