Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 160

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Berichterstatter Wolfgang Hager: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Anspruch zu erheben.

Ebenso liegt Ihnen der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird, vor.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte und die Antragstellung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Eisl. – Bitte.

11.24

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Es steht heute das Landarbeitergesetz zur Diskussion und zum Beschluß. Die Stellungnahmen der einzelnen Institutionen – der Landwirtschaftskammer und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft – üben an dieser Vorlage aber nicht wenig Kritik. Es wird beispielsweise von der Landwirtschaftskammer kritisiert, daß es sehr kompliziert ist, daß die Bürokratie deutlich erhöht wird und wieder neue Kostenbelastungen trotz Einkommenssenkungen auf die Landwirtschaft zukommen.

Es wird von der Landwirtschaftskammer Niederösterreich und auch von der Kärntner Landesregierung kritisiert, daß einige Bereiche strenger geregelt werden, als es nach EU-Recht überhaupt nötig wäre. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt kritisiert, daß die Kosten nicht aufgeschlüsselt werden und daß durch verstärkte Beratung aufgrund von Umschulungen Kosten anfallen werden. Die Rechtsanwaltskammer kritisiert, daß die Durchführung dieser verschiedenen Regelungen bei Saisonarbeitern sehr problematisch sein wird. Damit kommt eine weitere Belastung auf die Landwirtschaft zu.

Der Landwirtschaftsbereich ist, wie wir wissen, ausgelastet. Die Preise sind bis zu einem Drittel gesunken. Ich habe daher überhaupt kein Verständnis dafür, daß man ein Gesetz novelliert, das weitere Belastungen bringt, das aber keine Arbeitsplätze nach sich ziehen kann, weil sich bei solch einem Bürokratismus natürlich jeder davor scheuen wird, Arbeitsplätze zu schaffen oder Lehrlinge anzustellen.

Die Landarbeiterkammerwahl hat in den vergangenen Jahren schon ihre Schatten vorausgeworfen. Ich kann mich daran erinnern, daß wir in Salzburg einmal eine Landarbeiterkammerwahl mangels Wahlbeisitzern gar nicht durchführen konnten. In Gastein gab es beispielsweise drei Wahlberechtigte und drei Wahlbeisitzer; es sollten auch noch drei Ersatzmitglieder gemeldet werden, doch standen diese nicht zur Verfügung. Also hat man auf die Wahl verzichtet, sie übersprungen und die Periode auf zehn Jahre verlängert. Es wurden dann die Lagerhausarbeiter und die Molkereiarbeiter in die Landarbeiterkammer mitaufgenommen, damit die Kammer mehr Mitglieder hat. Sie hat aber heute noch zuwenig.

Nach unserer Ansicht reicht es bei weitem nicht aus, daß man eine Kammer mit zirka 250 000 Mitgliedern österreichweit mit Gewalt über Wasser hält. Es sagt auch die Rechtsanwaltskammer, daß die entsprechende Rechtslage und die soziale Sicherheit in Österreich gegeben sind und daß viele europäische Länder diese Richtlinie nicht vollziehen. Wir preschen schon wieder vor. Mit diesem Gesetz werden – diese Kritik kommt nicht von den Freiheitlichen, son


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