Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 194

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den – was im Grunde genommen wiederum egal ist. – Ich danke Ihnen jedenfalls. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.53

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch nicht.

Wir kommen zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

33. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni betreffend ein Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen samt Anlagen und Erklärung der Republik Österreich (1086 und 1216/NR sowie 5721/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zum 33. Punkt der Tagesordnung: Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen samt Anlagen und Erklärung der Republik Österreich.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Wolfgang Hager übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Bericht des Ausschusses für Umwelt, Jugend und Familie liegt schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Ausschuß für Umwelt, Jugend und Familie stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. der im Artikel 11 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen verfassungsändernden beziehungsweise verfassungsergänzenden Bestimmung gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. dem gegenständlichen Beschluß gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Gerstl: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gottfried Jaud. Ich erteile es ihm.

13.57

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Die niedrigen SO2-Emissionen in Österreich sind vorbildlich und stellen einen europäischen Spitzenwert dar – natürlich eine Spitze nach unten.


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