Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 65

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Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Dr. Michael Ludwig übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Dr. Michael Ludwig: Beide Berichte liegen schriftlich auf, ich möchte deshalb davon Abstand nehmen, beide Berichte zu verlesen und stelle für beide Berichte den gleichlautenden Antrag:

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlagen am 20. Oktober 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bedanke mich.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein. Ich erteile es ihm.

12.57

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter lieber Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon gesagt, daß es hier um zwei Übereinkommen betreffend den EU-Raum geht, in dem wir uns befinden. Sie stellen etwas absolut Positives dar, weil wir gerade in diesem Raum, sowohl was die innere als auch die äußere Sicherheit anlangt, ein einvernehmliches Vorgehen an den Tag legen sollen, müssen und auch brauchen. Dasselbe gilt natürlich auch für das Juridische.

Es gibt ganz wenige Bereiche, in denen das staatliche Monopol unangreifbar ist: Das ist der Bereich der inneren Sicherheit, das ist auch jener der äußeren Sicherheit, und das ist gerade im EU-Raum natürlich auch der rechtliche Bereich. Das liegt, wenn man es rein vom Juridischen her sieht, in der rechtsgeschichtlichen Bedeutung des Staates begründet. Ich glaube, daß wir das juridisch gar nicht weiter ausfertigen müssen, und damit gilt es auch für den gesamteuropäischen Raum.

Die innere Sicherheit muß europaweit geordnet sein. Wir haben vor wenigen Wochen die Frage Europol behandelt. Wir haben die Frage im rechtlichen Bereich gehabt, und wir haben die Frage im äußeren Bereich gehabt, nämlich was die NATO anlangt. Deswegen, so glaube ich, sind gerade Angelegenheiten wie die Auslieferung etwas, was im EU-Raum durchaus von der Polizei koordiniert werden muß und koordinierbar ist – und von Juristen dann natürlich auch.

Wir haben heute in der Fragestunde, als es um die innere Sicherheit ging, sehr klare Äußerungen in dieselbe Richtung gehört. Deswegen werde ich mich heute ganz kurz halten und sagen, daß ich die zwei Übereinkommen für völlig richtig, für europäisch notwendig halte. Meine Partei wird ihnen die Zustimmung geben. – Ich danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.59

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile ihm das Wort.

12.59

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Vorerst darf ich auf das Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über die Vereinfachung und Modernisierung der Verfahren zur Übermittlung von Auslieferungsersuchen etwas näher eingehen.

Das Grundvertragswerk, das Europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957, sieht vor, daß die Übermittlung des formellen Auslieferungsersuchens und der ihm nach Artikel 12 Abs. 2 anzuschließenden Unterlagen innerhalb von 40 Tagen nach dem Zeitpunkt der Verhaftung der gesuchten Person, das heißt dem Beginn der Auslieferungshaft, zu erfolgen hat.


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