Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 168

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Die abgeflachten Einkommensverläufe bedingen, daß keine gesetzliche Überleitung des Dienst-standes der Richter und Staatsanwälte in das neue System vorgesehen ist, jedoch eine Optionsmöglichkeit gegeben ist.

Darüber hinaus – das darf ich zum Schluß meines Redebeitrages noch anführen – möchte ich darauf hinweisen, daß man, weil gelegentlich der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und den öffentlich Bediensteten vorgeworfen wird, sie seien zu wenig flexibel und erkennen den Zeitgeist nicht richtig, jetzt zum ersten Mal im Gehaltssystem für den Bundesdienst beim neuen Richtersystem von den traditionellen Biennalsprüngen abgegangen ist und hin zu den Quadriennien geht, daß also alle vier Jahre die Gehälter erhöht werden. Das ist neben dem bereits eingangs erwähnten Punkt, daß sich die Einkommensverläufe verändern und die Einstiegsbezüge angehoben werden, ein Ansatz, der die Volkspartei und mich persönlich dazu veranlaßt, dieser vorliegenden Novelle die Zustimmung zu erteilen.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit doch darauf hinweisen, daß wir alle gefordert sind, in den Gerichten speziell auch für das nichtrichterliche Personal entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Denn wir nehmen für uns zu Recht in Anspruch, daß wir ein funktionierender Rechtsstaat sind, und daher ist es auch notwendig, daß die personellen Rahmenbedingungen dementsprechend geschaffen werden. Es ist nicht damit getan – was ganz wichtig ist –, daß wir nur für die Richter entsprechende monetäre Voraussetzungen schaffen, sondern wir müssen auch versuchen, beim nichtrichterlichen Personal da und dort Nachbesserungen vorzunehmen.

Nichtsdestotrotz werden die Volkspartei und auch ich aus frohem Herzen und mit guter Über-zeugung dieser Vorlage die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.39

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pfeifer. – Bitte.

19.40

Bundesrat Josef Pfeifer (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen meines Vorredners vollinhaltlich an und bin überzeugt davon, daß dieses Gesetz beziehungsweise diese Novelle oder Neuregelung auch richtig ist.

Wir sagen vor allem deshalb zu allem, was gesagt wurde und wird, ja, weil das Richterdienst-gesetz unter Einbeziehung der betroffenen Berufsgruppe zustande gekommen ist und unter anderem gerade jungen Richtern sehr stark entgegenkommt, denn auch jüngere Richter haben eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe und arbeiten sehr verantwortungsbewußt. Auch gesellschaftspolitisch ist es ein Schritt in die richtige Richtung.

Es sollten noch weitere ähnliche Gehaltsgrundlagen so gestaltet werden. Die SPÖ wird dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.41

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes-rat Dr. Böhm. – Bitte.

19.41

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Den Anliegen dieser nicht uner-heblichen Neuordnung des Dienst- und Besoldungsrechtes für Richter und Staatsanwälte ist weitgehend zu folgen. Insbesondere geht es mit diesem Gesetzesvorhaben, wie wir schon gehört haben, darum, die Anfangsbezüge anzuheben und die Endbezüge abzusenken sowie das Biennal- durch ein Quadriennalsystem zu ersetzen.

Dieser insgesamt flachere Einkommensverlauf bei höherem Einstiegsgehalt und verringerten Endbezügen erscheint deshalb gerechter und motivierender, weil er sich weniger als bisher am


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