Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 30

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Es findet eine völlige Umstellung statt, und daher sind natürlich manche Punkte – davon bin ich überzeugt – im Laufe der Zeit noch nachzuverhandeln. Wir werden auch keine Berührungsängste haben dürfen davor, daß Novellen auch zu dieser VBG-Reform kommen, daß wir beispielsweise im Bereich der Durchlässigkeit im Laufe der Zeit noch das eine oder andere auch verbessern können.

Was ich als besonders vorteilhaft herausstreichen möchte, ist, daß die Vertragsbediensteten die Möglichkeit der Option haben, daß zum zweiten das Berufsbeamtentum in seinen Grundzügen nicht in Frage gestellt ist, auch wenn es nach meinem Dafürhalten mit der Aufnahme des § 9 des Bundesministeriengesetzes eine verhandlungstaktische Position gegeben hat, die letztendlich dazu geführt hat, daß für kurze Zeit das Legalitätsprinzip schon ein bißchen gewackelt hat – so sehe ich das, aber ich akzeptiere durchaus auch andere Positionen.

Tatsache ist, daß der öffentliche Dienst und die Beamten aufgrund der Gesetze und des Legalitätsprinzips tätig sind, und daß es keine Frage eines Briefes an das Christkind ist, ob jemand hoheitsrechtlich als pragmatischer Bediensteter beschäftigt sein möchte oder als Vertragsbediensteter tätig ist.

Mit der Regelung, die getroffen worden ist, können wir durchaus leben. Sie bestätigt die klare Position der Österreichischen Volkspartei und auch des Hauptverhandlers, Bundesminister Molterer, dem ich hier namens meiner Fraktion danken möchte für das klare Eintreten in diesem Punkt. Ich bin überzeugt davon, daß jene Vermutungen, die da und dort jetzt geäußert werden, daß es vielleicht bei jenen Positionen der Sektionschefs, wo aufgrund des Antrages des Betroffenen die Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis zu erfolgen hat, in der Ausschreibung oder in informellen Bereichen nicht zu anderen Positionierungen kommt, nicht zutreffen, denn es wäre schade darum. Gerade was diese Spitzenpositionen angeht, haben wir, glaube ich, auch die Verpflichtung, uns klar zum Berufsbeamtentum und zur Handlungsfähigkeit der Beamten zu bekennen.

Besonders begrüßenswert für mich ist das, was jetzt einmal im ersten Schritt schon geschehen ist in der Frage einer Pensionskassen-Regelung. Auch das ist ein Punkt, der sicherlich in der Folge noch im Detail zu verhandeln ist, aber es ist das sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Regelung, für die neuen Vertragsbediensteten die sozialrechtliche Absicherung in die Versicherungsanstalt des öffentlichen Dienstes zu nehmen, halte ich für eine durchaus positive Regelung. Auch die Art und Weise, wie das "gehandeld" wurde – auch das sage ich, weil es da von seiten der anderen Sozialversicherungsträger zu Unrecht ein bißchen Neidgefühle gegeben hat, weil man Angst gehabt hat, daß die BVA da hineingrasen wird in ein Revier, das ihr nicht zusteht –, halte ich für vertretbar, wobei diese Regelung aber natürlich – auch das möchte ich anmerken – noch von dem entfernt ist, was es bei den ÖBB gibt, wo der Grundsatz gilt: ein Dienstgeber – eine Versicherung. Für die BVA ist es aber ein gangbarer Weg.

Die Frage der Gehaltserhöhungen habe ich schon angesprochen: Es wundert mich nicht, daß Sie von der Freiheitlichen Partei – und das kommt auch irgendwo in der dringlichen Anfrage zum Ausdruck, die Sie uns heute auf den Tisch gelegt haben, in der Sie ja auch wieder verdeckt ein bißchen die Kosten für die öffentliche Verwaltung ansprechen – dagegen sind. Kollege Windholz wird sich sicherlich für die nächsten Personalvertretungswahlen Argumente einfallen lassen, die aber allesamt nichts daran ändern, daß Sie dagegen auftreten, daß die öffentlich Bediensteten ab 1. Jänner 1999 eine entsprechende Bezugserhöhung bekommen – wie immer das begründet wird, genauso wie Ihre Ablehnung des Vertragsbedienstetengesetzes ja nur ein Vorwand ist und für eine Verschlechterung spricht.

Was mich ein bißchen betroffen macht, ist – und auch das merke ich an –, daß die Pensionisten aus dem pragmatischen Bereich etwas überproportional emotional – sage ich jetzt einmal sehr vorsichtig – belastet wurden, weil sie natürlich zu Recht darauf vertraut haben, daß die Vereinbarung vom Vorjahr Gültigkeit hat und die Pensionserhöhung der pragmatisch Bediensteten erst ab dem Jahr 2000 an jene der ASVG-Versicherten angehoben wird. Ich hoffe nur, es


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