Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 33

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Die wichtigste besoldungsrechtliche Neuerung dieser Reform ist die Neuverteilung des Lebenseinkommens. Für jüngere Vertragsbedienstete werden höhere Anfangsgehälter in Verbindung mit einer flacher verlaufenden Lohnkurve kommen. Vorgesehen ist die Einstufung und Entlohnung nach Funktion und nicht mehr nur nach Vorbildung, wobei auch die Vorpraxis – auch die in der Privatwirtschaft – berücksichtigt wird.

All das bedeutet höhere Einkommenschancen für jüngere Bedienstete in einem früheren Laufbahnbereich. Die Neugestaltung der Lebensverdienstkurve führt zu dem richtigen und – das betone ich nochmals – fairen Prinzip, daß Vertragsbedienstete in der Regel mit ihren Einstiegsgehältern über den Bezügen der Beamten liegen, und die Beamten die Vertragsbediensteten erst allmählich in der Laufbahnmitte einkommensmäßig überholen.

Das Einkommen in der Lebensphase vor dem 40. Lebensjahr anzuheben, ist, wie ich meine, sehr sinnvoll. Das ist eine Maßnahme, die besonders familienpolitisch sehr wichtig ist. In die Zeit bis zum 40. Lebensjahr fallen ja zumeist die Ausgaben für die Hausstandsgründung und auch die Geburten der Kinder.

Für fortschrittlich halte ich auch die Tatsache, daß man sich auf die Schaffung einer betriebsinternen Altersvorsorge, also einer innerbetrieblichen Pensionskasse, geeinigt hat. Kollege Schöls, mein Vorredner, hat das schon angedeutet. Die Details dazu sind noch nicht ganz ausgearbeitet, aber es steht immerhin schon fest, daß die Einzahlungen an die Pensionskasse durch gleich hohe Beiträge – 1,5 Prozent der monatlichen Bezüge – der Dienstgeber und der Dienstnehmer erfolgen sollen.

Eine Zusatzpension in der Höhe von zirka 10 Prozent des Letztbezuges nach einer durchschnittlichen Laufbahn von 40 Beitragsjahren kann erwartet werden.

Meine Damen und Herren! Weiters ist sichergestellt, daß in besonders sensiblen Verwaltungsbereichen, wie im Rechnungshof, in der Volksanwaltschaft, in der Parlamentsdirektion und in der Präsidentschaftskanzlei, der Schutz durch eine Pragmatisierung im notwendigen Ausmaß gewährleistet ist. Festgelegt wurde außerdem, daß die neuen Vertragsbediensteten zur Gänze in die Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter integriert werden.

Das neue Vertragsbedienstetenrecht wird in der Endausbaustufe rund 900 Millionen Schilling kosten. Das ist sehr, sehr viel Geld, und davon werden vor allem und insbesondere die jüngeren Bediensteten profitieren.

Meine Damen und Herren! Ich finde, daß wir heute drei wichtige und sinnvolle Gesetze beschließen. Ich gebe zu, daß diese Gesetze das Ergebnis schwieriger Verhandlungen sind, daß sie ein Kompromiß der Regierungspartner sind, aber diese erzielten Kompromisse sind eben auch ein Zeichen von Paktfähigkeit. Sie sind ein Zeichen dafür, daß diese Regierung, daß die SPÖ-ÖVP-Koalition trotz verschiedener Unkenrufe – und trotz der Krämpfe, die Kollege Tremmel vorgibt, bemerkt zu haben – sehr handlungsfähig ist.

An dieser Stelle geht mein Dank an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Ich denke, sie werden in der zukünftigen Gesellschaft einen immer wichtigeren Stellenwert einnehmen. So ist der öffentliche Dienst doch auch ein gewisser Standortfaktor für die Ansiedelung von Betrieben.

Aus all den genannten Gründen wird die SPÖ-Fraktion gegen diese Gesetze keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schöls. )

14.14

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Windholz. – Bitte.

14.14

Bundesrat Ernest Windholz (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Vizepräsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich erlaube mir, im besonderen auf Punkt 4 einzugehen, auf das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.


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