Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 36

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lichen Schritt in die Richtung, in die wir gehen wollen: eine freiwillige, echte Alternative zur Pragmatisierung.

Ich bin aber auch sehr froh, daß wir Ihnen heute die Veränderung des Homogenitätsgebotes zur Beschlußfassung vorlegen dürfen, denn es ist mit den zunehmenden Anforderungen an den öffentlichen Dienst auch immer mehr notwendig, auf die spezifischen Bedürfnisse beim Bund oder bei den Ländern einzugehen. Die sind eben nicht ganz gleich, und da macht es Sinn, den einzelnen Gebietskörperschaften mehr Freiheit zu geben, ganz speziell auf die besonderen Bedürfnisse einzugehen. Ich glaube, daß auch das ein wesentlicher Schritt in Richtung Dezentralisierung, in Richtung Modernisierung des Dienstrechtes in Österreich ist.

Schließlich und endlich bin ich froh, daß Sie alle begrüßt haben, daß es zu einer Gehaltserhöhung kommt. Ich glaube, daß die Gehaltserhöhung für die Aktiven mit 2,5 Prozent durchaus im Rahmen der Abschlüsse liegt, die auch in der Wirtschaft getätigt wurden. Es gab welche, die darunter lagen, es gab auch wenige, die darüber lagen. So soll das auch sein. Ich finde, daß sich der öffentliche Dienst in das Gesamtbild einfügen soll und daß dies mit diesem Gehaltsabschluß durchaus auch erfolgt ist.

Ich halte es aus Fairneßgründen auch für notwendig, daß wir bei den bereits im Ruhestand befindlichen öffentlich-rechtlichen Bediensteten eine mit der ASVG-Erhöhung vergleichbare Anhebung vornehmen. Ich glaube, daß das sonst von den Menschen in diesem Land nicht verstanden worden wäre, wenn es hier zu einem deutlichen Auseinanderklaffen gekommen wäre.

Insgesamt gesehen bin ich also doch sehr froh, daß es im Zusammenwirken mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und mit dem Koalitionspartner nach sicherlich nicht leichten Verhandlungen doch gelungen ist, zu Kompromissen zu kommen, die sehr wohl für die öffentlich-rechtlichen Bediensteten, für die Vertragsbediensteten, aber auch für die Bundesverwaltung an sich, so glaube ich, zum Vorteil gereichen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.26

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.

14.26

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der langen Reihe von Verfassungsänderungen ist es heute das erste Mal seit langem, daß es nicht in erster Linie um Einschränkungen und Bevormundungen der Länder geht, sondern auch einmal um ihre Anliegen, deren Erfüllung vor dem nun auch schon wieder vier Jahre zurückliegenden Beitritt zur EU verheißen worden war.

Rein quantitativ gesehen dient die vorliegende B-VG-Novelle in erster Linie verschiedenen Punkten der Rechtsbereinigung, unter anderem für das Kuriosum, daß hinsichtlich der Bundespräsidentenwahl verfassungsgesetzlich nachvollzogen wird, was einfachgesetzlich bereits umgesetzt wurde, nämlich die Streichung der Austauschbarkeit eines Kandidaten zwischen den beiden Wahlgängen.

Hinsichtlich der Gemeindewachkörper wird die verfassungsrechtliche Grundlage dafür geschaffen, ihnen im Sicherheitspolizeigesetz im allgemeinen oder in einzelnen Bundes- beziehungsweise Landesgesetzen im besonderen die vollwertigen Befugnisse des Exekutivdienstes übertragen zu können, nämlich die notwendige Befehls- und Zwangsgewalt zur tatsächlichen Durchsetzung sicherheitspolizeilich notwendiger Anordnungen.

Um ein Beispiel zu nennen: Wenn etwa die Stadtpolizei Dornbirn zu einer Familie gerufen wird und der Polizist im Interesse der Frau und der Kinder von seinem Wegweisungsrecht Gebrauch machen sollte, dann kann er an den randalierenden Ehemann appellieren, aber wenn es ernst wird, muß er die Gendarmerie zu Hilfe rufen, weil er sonst seine Befugnisse überschreiten würde. Das ist ein Zustand, der von den Betroffenen, aber auch von der Bevölkerung nicht verstanden wurde.


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