Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 59

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tigerweise ein Übermaß an Konfliktstoff, mit den Folgen von hohen Fehlerquoten auf seiten der Steuerbürger beziehungsweise ihrer Berater, aber auch auf seiten der Behörde.

In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, glaube ich doch, daß es sinnvoll gewesen wäre, sich auch mit den Vorschlägen der Freiheitlichen im Detail einmal zu beschäftigen. Wir sind überzeugt davon, daß unser Modell eines Steuersystems das nächste Jahrtausend revolutionieren würde. Ich behaupte nach wie vor: Unser Flat-tax-System besticht durch Einfachheit. Vor allem die Abschaffung der Steuerausnahmen ist ein gewaltiger Fortschritt. Daß unsere Bürger in Hinkunft auch ohne Steuerberater auskommen könnten, daß sie einfache Steuererklärungen abgeben könnten, ist ein gewaltiger Vorteil. Außerdem wären die Effekte auf das Wirtschaftswachstum sehr enorm. Arbeitsleistung, Spareinlagen, Investitionen würden durch die Steuerersparnisse ansteigen, gleichzeitig würde damit der Wohlstand der Bürger erhöht.

Weil wir immer wieder mißverstanden werden, wiederhole ich es: Wir schlagen einen einheitlichen Steuersatz, und zwar für Lohn-, Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer, in der Höhe von 23 Prozent vor. Über den Steuersatz könnte man natürlich noch reden, sodaß die 100 Milliarden Schilling, die der Herr Finanzminister genannt hat, nicht der Weisheit letzter Schluß wären.

Wir gehen davon aus, daß hohe Freibeträge für alle Einkommensbezieher sowie für Kinder die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen begünstigen. Daher ist der Vorwurf, daß dieses unser Steuersystem unsozial wäre, nicht richtig.

Eine 100prozentige Abschreibung sämtlicher Investitionen im ersten Jahr als Option würde dazu führen, daß es zu gewaltigen Investitionsanreizen käme. Wir schlagen die Streichung aller sonstigen Ausnahmebestimmungen vor und kommen so zu einer einfachen und transparenten Steuererklärung.

Es haben viele Kommentatoren gemeint, daß das Flat-tax-System eigentlich zu schade ist, daß man darüber überhaupt nicht diskutiert, und ich meine, man sollte von der Meinung, daß man nur deswegen, weil dieses Steuersystem von den Freiheitlichen kommt, darüber nicht reden sollte, wegkommen.

Wir liegen, so glaube ich, mit unserem Steuersystem tatsächlich im Trend der Zeit. Natürlich gibt es da und dort noch Details, die man ändern könnte, aber wir sind überzeugt davon, daß wir das mit Abstand modernste und beste Steuerreformmodell aller österreichischen Parteien haben.

Einen Hinweis, Herr Bundesminister, möchte ich noch gerne im Zusammenhang mit der Einführung des Euro anbringen. Es wird in diesem Bereich unweigerlich zu einer nächsten Intregrationswelle kommen, nämlich jener der Steuerharmonisierung. Schon jetzt sind in vielen Bereichen der Steuergesetzgebung staatliche – also auch bundesstaatliche – Alleingänge fast nicht mehr möglich, weil die EU-Richtlinien faktische Zwänge ausüben. So gesehen wäre es gerade jetzt sinnvoll, in möglichst kurzer Zeit diesen noch vorhandenen hoheitlichen Bewegungsspielraum auszunützen und eine wirklich vernünftige und tiefgreifende Steuerreform vorzubereiten.

Ich darf an dieser Stelle Frank Stronach erwähnen, der in diesem Zusammenhang gesagt hat: Die fortlaufende Globalisierung wird jene Staaten, die infolge einer höchst effizienten Verwaltung mit einem schlanken Beamtenapparat und somit mit einer geringen Abgabenbelastung auskommen, zu den bevorzugten Standorten für potentielle Investoren machen, und der Zug wird in diese Länder sicherlich erfolgen.

Herr Bundesminister! Ich darf noch kurz auf Ihre Antworten eingehen und mich mit einigen, ganz wenigen etwas kritisch auseinandersetzen.

Erstens: Wir sind nach wie vor der Meinung, daß Österreich tatsächlich doch ein Hochsteuerland ist, denn eine Steuerquote von 46 Prozent ist – wo immer wir im europäischen Durchschnitt liegen –, sehr hoch. (Bundesminister Edlinger: Na net! Sie wird von Rede zu Rede höher! – Bundesrat Konecny: Das ist wie beim Kilometerzähler: Jede halbe Stunde wird es mehr!) Herr Bundesminister! Ich gebe Ihnen recht, daß der Eingangssteuersatz und der


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