Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 144

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Darum geht es schlußendlich in der gesamten Wirtschaft und auch in der Land- und Forstwirtschaft. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

19.19

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Berichte erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1997, Grüner Bericht 1997.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über den Österreichischen Waldbericht 1996.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 1999 gemäß § 9 Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

8. Punkt

Wahl eines Ersatzmitgliedes Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung: Wahl eines Ersatzmitgliedes Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates.

Vom Bundesrat ist anstelle des bisherigen Ersatzmitgliedes Frau Dr. Susanne Riess-Passer ein Ersatzmitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates zu wählen.

Es liegt mir ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch lautet. Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, hat gemäß § 56 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Abstimmung durch Handzeichen oder Aufstehen zu erfolgen, wenn nicht die Durchführung der Wahl mittels Stimmzettel verlangt wird.

Wird die Durchführung der Wahl mittels Stimmzettel verlangt? – Dies ist nicht der Fall.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem von mir bekanntgegebenen Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.


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