Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 35

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Das wird Gemeindebudgets treffen, das wird Länderbudgets treffen, das wird selbstverständlich auch das Bundesbudget treffen – so wie wir auch bisher schon zu Kofinanzierungen beigetragen haben –, aber es wird darum gehen, daß in den betroffenen Gebieten schlaue Projekte entwickelt werden. Es geht nicht nur darum, daß Geld fließt, das letztendlich auch österreichisches Steuergeld kostet, sondern auch darum, daß dann jener entsprechende Effekt gegeben ist, wie er durch die Realisierung eines EU-Projektes möglich ist. Ich habe nicht den Ehrgeiz, die 5 Milliarden Schilling auch dann auszuschöpfen, wenn es vom Effekt her ein Nullerl ist, sondern hier sind ganz einfach die Regionalpolitiker in extremem Maße gefordert und eingeladen, letztendlich jene Projekte zu entwickeln, die erforderlich sind, damit wir diese Mittel auch in Anspruch nehmen können.

Ich hoffe, daß mit dieser Antwort die Qual erträglicher geworden ist, Herr Bundesrat! (Heiterkeit.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen nun zur 9. Anfrage, die Herr Bundesrat Dr. Linzer stellen wird. Ich bitte ihn um die Verlesung.

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1023/M-BR/99

Welche Maßnahmen planen Sie im Zusammenhang mit der angekündigten Neugestaltung der österreichischen Bankenaufsicht?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich glaube, daß das eine sehr wichtige Frage ist, die einen sehr wichtigen Problembereich betrifft.

Ich habe, als es im vergangenen Jahr einige Vorfälle in diesem Bereich gegeben hat, die mich nicht mit besonderer Freude erfüllt haben, von Anfang an gemeint, daß es falsch wäre, wenn man so aus der Hüfte heraus aufgrund eines Anlasses so etwas wie eine Anlaßgesetzgebung machte, nur um zu dokumentieren: Es ist etwas geschehen! Mir geht es vielmehr darum, und mir erscheint es durchaus notwendig, im System der österreichischen Bankenaufsicht – wobei sämtliche Gutachter sagen, daß die Struktur des Systems der österreichischen Bankenaufsicht, die nicht nur die Bankenaufsicht im Finanzministerium umfaßt, sondern die Kette vom Aufsichtsrat über Wirtschaftsprüfer bis hin zur Bankenaufsicht und auch zur Einbindung der Notenbank, an und für sich ein in sich geschlossenes und im wesentlichen auch taugliches System darstellt – Verantwortlichkeiten klarer herauszuarbeiten und zu definieren, weil es ganz einfach, auch wenn es rechtlich so festgelegt ist, unbefriedigend ist, den Eindruck zu erwecken, daß letztendlich, wenn etwas passiert, überhaupt keiner die Verantwortung dafür hat.

Wir haben daher bereits im vergangenen Jahr Ernst & Young als Berater eingebunden, wir haben weiterführende Gespräche mit sehr vielen österreichischen Experten geführt, die ich jetzt namentlich deshalb nicht nennen möchte, weil sie das nicht wollen – ich darf aber sagen, daß sie diese Beratung kostenlos durchgeführt haben, worüber ich mich ganz besonders gefreut habe, und zwar nicht deshalb, weil es mein Budget zusammengehaut hätte, sondern weil es faktisch Engagement zum Ausdruck bringt –, und wir haben insbesondere natürlich auch Gespräche mit der österreichischen Notenbank geführt.

Als Ergebnis dieser Gespräche ist geplant, die Bankenaufsicht – da gibt es kaum Einwände, aber ich werde das jetzt trotzdem sehr vorsichtig formulieren, solange das politisch noch nicht total akkordiert ist – der Nationalbank als beliehenem Unternehmen zu übertragen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in Ausarbeitung, entspricht vielen europäischen Systemen, vermeidet Doppelgleisigkeiten und führt letztendlich auch dazu, daß eine optimale Kooperation aller mit der Angelegenheit befaßten Personen erreicht wird. Daß selbstverständlich die legistische Verantwortung im Bundesministerium für Finanzen zu verbleiben hat, versteht sich von selbst.


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