Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 40

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Zunächst möchte ich feststellen, daß Steuerpolitik auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist. Wenn jeder Arbeiter, jeder Angestellte und auch jeder Beamte, sehr geehrter Herr Bundesrat, für alles, was er verdient, Steuern zahlen muß, dann leuchtet es mir nicht ein, warum Gewinne, die noch dazu spekulativ – nämlich in einer sehr kurzen Frist – erreicht werden, steuerfrei sind.

Was wir nicht wollen – darauf hat sich auch die Bundesregierung festgelegt –, ist, daß der Aktiensparer, der für seine persönliche Altersversorgung in Aktien geht, von einer solchen Steuer erfaßt wird – das war eines der Hauptargumente –, sondern erfaßt werden soll derjenige, der innerhalb einer Spekulationsfrist, die wir von einem Jahr auf zwei Jahre ausdehnen, Gewinne macht – diese kann er selbstverständlich gegen allfällige Verluste gegenrechnen –, und das geht auf zwei Wegen.

Denn auch jetzt müßte jemand, der in der Spekulationsfrist von einem Jahr einen Aktiengewinn macht, Steuer zahlen. Aber wissen Sie, was derzeit passiert? – Es passiert ungefähr das gleiche, was beim Sparbuchsparer vor der KESt passiert ist: Man vergißt ganz einfach, allfällige Gewinne in der Einkommensteuererklärung einzutragen.

Ich möchte durch diese Maßnahmen eigentlich nichts anderes erreichen, als daß auch der Staat – und damit der Steuerzahler – aus dem Segment der Spekulationsgewinne jenen steuerlichen Anteil erhält, der ihm gebührt. Wir wollen das mit zwei Möglichkeiten tun. Entweder werden solche Gewinne, wie im Fall der KESt, vom Institut selbst mit 25 Prozent endbesteuert – das ist relativ einfach, und damit hat es sich –, oder der Aktienhalter erklärt sich bereit, daß das Bankinstitut das zuständige Finanzamt darauf aufmerksam macht, daß es solche Gewinne gegeben hat. In letzterem Fall erfolgt ganz normal eine Veranlagung in der Einkommensteuer.

Ich glaube, das ist eine faire Lösung. Die Betroffenen, die ursprünglich massive Einwendungen gegen alle möglichen in den Medien kolportierten Überlegungen hatten, was denn da Schlimmes vom Finanzminister oder sonstigen Personen ausgeheckt wird, sind durchaus in der Lage, mit dieser Variante zu leben.

Ich möchte auch darauf hinweisen, daß Österreich das einzige Land ist, das eine Börsenumsatzsteuer hat. Jedoch ist unser Land nicht das einzige, in dem eine Aktiensteuer innerhalb einer Spekulationsfrist zu entrichten ist, sondern das trifft in unterschiedlichsten Formen auf sieben europäische Länder zu. Aber die Börsenumsatzsteuer ist ein österreichisches Unikum, und diese wollen wir auf diese Weise Zug um Zug abschaffen.

Wir sind auch auf die sehr wichtigen Argumente jener Banken und Institute eingegangen, die gemeint haben, sie hätten im Hinblick auf die Millenniumsumstellung erhebliche Probleme, mit 1. Jänner 2000 diese zusätzlichen Tätigkeiten vorzunehmen. Wir haben daher in der Regierungsvorlage den Beginn bereits mit 1. September 2000, aber selbstverständlich gilt das auch für die Börsenumsatzsteuer, die sogenannte BUSt. Diese läuft dann erst mit 30. September 2000 aus.

Es geht aber nicht, daß sich gleich Betroffene auf der einen Seite immer wieder massiv gegen die BUSt aussprechen – mit der Begründung, daß es sie in Europa nicht gibt – und auf der anderen Seite einer spekulativen Kapitalbesteuerung, wie es sie in anderen Länder gibt, widersetzen möchten. Was ich möchte, ist eine einfache Administration. Daher ist der Vorschlag mit der Endbesteuerung gemacht worden. (Bundesrat Dr. Tremmel: Jetzt bin ich so schlau wie zuvor und weiß immer noch nicht, ob die Bonität des Börsenplatzes Wien dadurch verbessert wird!)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir sind damit am Ende der Fragestunde.


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