Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 42

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weise haben sie das abgelehnt. Wir möchten Ihnen aber im Rahmen der Abstimmung noch einmal die Gelegenheit geben, es dennoch zu tun.

Meine Damen und Herren! In diesem Selbständigen Antrag, den wir vorgelegt haben, geht es uns um die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete. Im Rahmen dieser Enquete soll die Mitwirkung des Bundesrates bei der Nominierung der EU-Kommissare und der übrigen Organe auf europäischer Ebene für die Zukunft geregelt werden. Wir haben Ihnen damit einen Vorschlag gemacht, wie wir uns die Abhaltung dieser Enquete vorstellen können.

Meine Damen und Herren! Ich darf Sie im Rahmen dieses Antrages an eine ähnliche Initiative erinnern, die wir im Rahmen der Besetzung der Höchstgerichte hier im Bundesrat sehr erfolgreich durchgezogen und einstimmig beschlossen haben. Ich glaube, meine Damen und Herren, daß es auch in bezug auf die Besetzung der europäischen Positionen eigentlich mit unserem Selbstverständnis als Bundesräte nur dann vereinbar ist, wenn wir diese neuerliche Initiative setzen.

Wir Freiheitlichen sind der Ansicht, daß wir es unserem Selbstverständnis als selbstbewußtes Parlament schuldig sind, daß wir die Mitwirkung des Bundesrates in diesem Entscheidungsprozeß urgieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich darf deshalb den Antrag stellen, daß wir zu dem von uns vorgelegten Selbständigen Antrag eine Debatte abhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.10

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die Bundesräte Dr. Reinhard Eugen Bösch und Kollegen haben gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Selbständigen Antrag 115/A-BR/99 betreffend Abhaltung einer Enquete über die Mitwirkung des Bundesrates bei der Nominierung der EU-Kommissare und der übrigen Organe gemäß Artikel 23c Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch die Bundesregierung, Einführung eines Hearings der Kandidaten im Parlament, eingebracht.

Weiters wurde gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag ohne Ausschußvorberatung in Verhandlung zu nehmen.

Schließlich hat Herr Dr. Bösch gemäß § 49 Abs. 3 die Durchführung einer Debatte hierüber beantragt.

Zunächst lasse ich über den Antrag auf Durchführung einer Debatte abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Durchführung einer Debatte gemäß § 49 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Durchführung einer Debatte ist somit angenommen.

Wir kommen daher zur Durchführung dieser Debatte gemäß § 49 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates. Ich beschränke die Redezeit für jeden Redner auf 5 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Bundesrat Weiss. – Bitte.

Debatte über Selbständigen Antrag 115/A-BR/99

11.12

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe der Abhaltung einer Debatte deshalb zugestimmt, weil ich sie für notwendig halte.

Herr Kollege Bösch hat nämlich völlig unerwähnt gelassen, warum der eingebrachte Antrag ohne Vorberatung in einem Ausschuß in Verhandlung genommen werden soll. Das ist ein Vorgang, der außerordentlich selten vorkommt. Denn die Ausschußberatung hat – trotz der Mängel,


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