Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 43

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die sie im Bundesrat haben mag – ihren guten Sinn. Daher bin ich jetzt darauf gespannt, zu hören, warum diese Ausschußvorberatung ausgeschlossen werden soll.

Die Ausschußvorberatung scheint mir beim vorliegenden Antrag aus mehreren Gründen notwendig zu sein. Ich möchte das kurz begründen.

Die Abhaltung einer Enquete zur Anhörung jener Damen und Herren, die sich beim Verfassungsgerichtshof beworben hatten, geschah tatsächlich einvernehmlich über Anregung der freiheitlichen Fraktion. Das sei dankend anerkannt. Es hat sich auch bewährt, der Nationalrat hat das aufgegriffen. Die Bundesregierung hat dies noch nicht getan, wird aber sicherlich ebenfalls dazu kommen. Das war mit Sicherheit ein Fortschritt.

Damals war das ein klarer Fall unserer Zuständigkeit. Wir waren nämlich aufgerufen, ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zu nominieren. In bezug auf Nominierungen gegenüber der Europäischen Union liegt die Lage etwas anders, denn da haben wir explizit keine Zuständigkeit. Artikel 23c der Bundesverfassung hat nämlich diese Mitwirkung nicht aufgrund eines Versehens, sondern – wie man in den Materialien nachlesen kann – ganz bewußt, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates, der Bundesregierung übertragen. Der Nationalrat und der Bundesrat sind, wie auch bei anderen Nominierungen, lediglich im nachhinein zu unterrichten.

Nun könnte sich das Interesse des Bundesrates natürlich darauf richten, daß man sagt: Wir zielen auf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes ab. – Dann wäre das geeignete Instrument dafür, einen Antrag auf Gesetzesinitiative hier oder durch Kollegen im Nationalrat einzubringen. – Das ist das eine.

Zum zweiten wäre es – wenn man dessenungeachtet dem Antrag nähertreten wollte – nötig, hinsichtlich des konkreten Teilnehmerkreises und der Tagesordnung Präzisierungen vorzunehmen. So ist davon die Rede – das ist für das Selbstverständnis des Bundesrates etwas eigentümlich –, daß Vertreter der parlamentarischen "Klubs" teilnehmen sollen. Solche gibt es nach unserer Geschäftsordnung nicht. Wir haben im Bundesrat Fraktionen, und das aus guten Gründen. Das heißt somit, wir würden das Nominierungsrecht an Einrichtungen außerhalb des Bundesrates delegieren.

Der Termin wäre mit 3. Mai festgesetzt, und das ist relativ knapp. Wir würden erwarten, daß Vertreter der Bundesregierung daran teilnehmen. Das wird wohl nur möglich sein, wenn man so höflich ist und sich erkundigt, ob diese an diesem Tag überhaupt kommen könnten. In besonderer Weise wird das für die nicht näher umschriebenen Vertreter der in Betracht kommenden EU-Organe gelten. Ich hielte es nicht für zweckmäßig, mit einem kurzen Termin, ohne vorherige Rücksprache, demonstrieren zu wollen: Wir wollten sie anhören, aber sie wollten nicht kommen. – Der Hintergrund dazu wäre, daß sie nicht kommen konnten – was man von vornherein hätte feststellen können, wenn man es gewollt hätte.

Aus all diesen Gründen halte ich es – ohne auf den Inhalt des Antrages selbst näher eingehen zu wollen – für geboten, eine Vorberatung im zuständigen Ausschuß durchzuführen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.16

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Dr. Bösch, bitte.

11.16

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Jürgen Weiss! Im Rahmen dieser Enquete, die wir in diesem Antrag urgieren, soll grundlegend darüber diskutiert werden, wie die zweite Kammer unseres Parlaments hinkünftig an diesen Stellenbesetzungen aktiv mitwirken kann. Das heißt, diese Enquete schließt nicht aus, daß wir diesen Antrag auch in einem Ausschuß beraten – nämlich den Antrag in bezug auf die Vorschläge der Verfassungsänderungen, die dies dann möglich machen.


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