Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 58

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Zum dritten und letzten Punkt, zum Auslandseinsatzgesetz: Wenn man es durchliest, stellt man fest, es ist schlüssig, weil an und für sich Personenbereiche erfaßt werden, die in den vorhin genannten Gruppen nicht enthalten sind, nämlich Bundesbedienstete im Fall bestimmter dienstlicher Verwendungen im Ausland. Diesen soll nun eine entsprechende Zulage zuerkannt werden. – So weit, so gut.

Ich erinnere Sie, meine Damen und Herren, vor allem die steirischen Abgeordneten hier in diesem Hause, an die Diskussion über die Kasernenstandorte und über die Besoldung. Damals hat es dazu einen einstimmigen steirischen Landtagsbeschluß gegeben, der sich nicht nur auf die Standorte, sondern auch auf die Sicherung der dortigen Arbeitsplätze bezogen hat. Ich erinnere deshalb daran, weil man genau diese Gruppe, meine Damen und Herren, wieder ausgelassen hat, nämlich diejenigen, die als Milizsoldaten oder als Grundwehrdiener einen Auslandseinsatz haben.

Die Regierungskoalition hat die Lösung dieser Frage abgelehnt. Es ist für mich völlig unverständlich, daß mit dieser Vorlage nicht versucht wurde, diesen Mißstand betreffend die Milizsoldaten beziehungsweise die Grundwehrdiener zu beseitigen. Dazu hätte es nun die Möglichkeit gegeben. Aber nein, man hat es nicht gemacht. Ich könnte es noch verstehen, meine Damen und Herren, wenn wir nicht darauf aufmerksam gemacht hätten! Aber wir haben ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht! – Aber nein, es wurde nicht gemacht.

Ich muß in diesem Zusammenhang darauf verweisen, daß der Milizbereich rund 70 Prozent des Auslandseinsatzes umfaßt, und dieser Bereich wird pensionsmäßig ordentlich geschnitten.

Bitte denken Sie an die Nachkaufzeiten. Es heißt, ein Bundesheerler soll die Zeiten nachkaufen. Das wird er nie schaffen! Es gibt bereits konkrete Fälle, meine Damen und Herren, denen große pensionsrechtliche Nachteile erwachsen.

Es gibt viele Soldaten, die erst in einigen Jahren erstmals ihren Pensionsantrag stellen müssen und die die Zeiten vielleicht nicht mehr so genau wissen. Da kann es sich um 30 Monate und mehr handeln! Das ist einfach nicht berücksichtigt worden, obwohl von uns darauf hingewiesen wurde. Das ist für mich völlig unverständlich!

Meine Damen und Herren! Zu dieser dritten Vorlage, zu der ich hier gesprochen habe, bringen wir Freiheitlichen einen Entschließungsantrag ein, der wie folgt lautet:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Dr. Paul Tremmel, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. John Gudenus und Kollegen betreffend ausreichende Pensionsvorsorge für Präsenzdiener des österreichischen Bundesheeres

"Die Bundesregierung wird aufgefordert:

Erstens umgehend alle notwendigen legistischen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, daß für alle Präsenzdiener die während ihrer Wehrdienstzeit erworbenen Versicherungszeiten als pensionswirksame Beitragszeiten in vollem Umfang in die Bemessungsgrundlage der Pensionsversicherung einbezogen werden, und

zweitens für eine Regelung Sorge zu tragen, mit der alle bisherigen Präsenzdienstzeiten, die im Rahmen von Auslandseinsätzen oder als Zeitsoldat erworben wurden, nachträglich als beitragswirksame Versicherungszeiten anerkannt werden."

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Der Entschließungsantrag ist am Präsidium abgegeben worden, und ich bitte diesbezüglich um eine namentliche Abstimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

12.20


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