Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 63

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ein wesentlicher Punkt sind auch das Mitwirkungs- und Informationsrecht der Personalvertretung sowie die Informationspflicht des Bundes gegenüber der Personalvertretung. In diesem Zusammenhang ist auch wesentlich, daß die Sicherheitsvertrauenspersonen bei der Ausübung ihrer Aufgaben an keine Weisungen gebunden sind.

Meine Damen und Herren! Es ist dies ein erster Schritt zu einer überfälligen Harmonisierung des Arbeitnehmerschutzes zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst. Als ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichne ich es deshalb, da aufgrund verschiedener spezifischer Gegebenheiten im öffentlichen Bereich erst die nötigen Verordnungen zu erlassen sind; nach einer bestimmten Zeit wird man die Erfahrung mit diesem Gesetz evaluieren und das Gesetz nötigenfalls anpassen beziehungsweise novellieren. Dieser Weg wird ähnlich wie beim Arbeitnehmerschutzgesetz, das seit dem Jahre 1972 mehrmals novelliert wurde, auch beim Bundes-Bedienstetenschutzgesetz beschritten werden. Ich empfinde das als einen wichtigen, entscheidenden Schritt in Richtung Harmonisierung des Arbeitnehmerschutzes.

Meine Damen und Herren! Die SPÖ-Bundesrätinnen und -Bundesräte werden dieser Vorlage gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Rodek. )

12.38

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nunmehr dem Herrn Bundesminister für Finanzen das Wort. – Bitte.

12.38

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat liegen drei nicht unwichtige Materien auf dem Tisch. Ich möchte zunächst zum Bundes-Bedienstetenschutzgesetz und den begleitenden Novellen ein paar Bemerkungen machen, wobei in der Diskussion eine Reihe von Veränderungen positiver Natur sowohl von Herrn Bundesrat Dr. Liechtenstein als auch von den Herren Bundesräten Repar und Freiberger dargelegt worden ist.

Ich habe mir allerdings, sehr geehrter Herr Bundesrat Dr. Tremmel, als ich Sie reden hörte, gedacht: Wie hätten Sie argumentiert, wenn nicht besagter Artikel im heutigen "Kurier" erschienen wäre? – Denn Ihre gesamte Argumentationslinie und auch die Ablehnung Ihrer Fraktion haben Sie eigentlich mit dem "Kurier"-Artikel begründet. Vielleicht können Sie Ihr Abstimmungsverhalten auch insoferne überdenken, als ich Ihnen hier sage, daß es die im "Kurier" zitierten und auch verglichenen Positionen in der Tat in Einzelbereichen gibt. Es ist aber ohne jede Frage zunächst einmal festzustellen, daß es sich hier um ein Optionsrecht und um keine verpflichtende Veränderung handelt. Daher ist es klar, daß, wenn tatsächlich solche Situationen über die Ausbildungszeit hinaus, aber selbst innerhalb der Ausbildungszeit einträten, wahrscheinlich sehr wenige von einer solchen Option Gebrauch machen würden, und das ist eigentlich nicht im Sinne dieses Gesetzes.

Daher möchte ich in aller Deutlichkeit sagen, daß von mir als zuständigem Ressortminister die Effekte von auch nur kurzfristigen Gehaltsverlusten als nicht erwünschtes Ergebnis definiert werden. Wir werden daher auch in einer ziemlich exakten Analyse feststellen müssen, wo diese Effekte auftreten und diese bis zum Sommer korrigieren, weil wir eigentlich möchten, daß viele von dieser Option Gebrauch machen, wobei es unbestritten ist, daß in der langfristigen Perspektive das Optieren ohne jeden Zweifel – das haben Sie auch gar nicht in Abrede gestellt – einen Vorteil darstellt.

Es gibt allerdings durchaus einen logischen Aspekt, etwa hinsichtlich der 5prozentigen Kürzung bei der Ausbildung, denn letztendlich ist da eine bestimmte Umschulung erforderlich, bei der auch ein entsprechendes Engagement von seiten des Bediensteten erwartet werden kann. Letztendlich geht es auch darum, daß die Ausbildung im Vertragsbedienstetenrecht in der konkreten Realisierung so fest verankert wird, daß tatsächlich ein Vertragsbediensteter Chancengleichheit gegenüber einem Beamten hat. Aus diesem Grunde ist es notwendig, daß dieser ebenfalls über die entsprechenden Kenntnisse verfügt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite