Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 90

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jährungsbestimmungen geändert und im Bereich der einstweiligen Maßnahmen eine Sonderregelung zum Schutz anvertrauten fremden Vermögens getroffen.

Der Justizausschuß stellt nach der Beratung der Vorlage am 13. April 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte weiters den Bericht des Justizausschusses betreffend das Notariats-Berufsrechts-Änderungsgesetz 1999.

Der vorliegende Beschluß des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, daß die Entwicklungen der modernen Informationstechnologie vermehrt auch für die notarielle Berufsausübung nutzbar gemacht werden sowie daß die in der Praxis auftretenden Probleme des notariellen Berufsrechts einer gesetzlichen Lösung zugeführt werden.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses ist die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für

die Ermächtigung der Österreichischen Notariatskammer zur Einrichtung eines elektronischen Urkundenarchivs, eines elektronischen Teilzeitnutzungsregisters und eines elektronischen Zeitstempelregisters,

die gesetzliche Regelung der Pflichten des Notars bei der Übernahme von Treuhandschaften,

die Übernahme der Bestimmungen für das Österreichische Zentrale Testamentsregister,

eine genauere Umschreibung der Voraussetzungen für die Schaffung von Notarstellen, Überarbeitung der Bestimmungen über die Praxiszeit und die Besetzungsvorschläge für Notarstellen,

die Anhebung der Mindestversicherungssumme für die Berufshaftpflichtversicherung,

die Regelung der "kollegialen Hilfe" im Zusammenhang mit ausländischen Notaren,

die Schaffung einer berufsrechtlichen Grundlage für die Bildung von Einrichtungen der Personenversicherung, insbesondere einer Krankenversicherung im Sinne des § 5 GSVG sowie

die Einführung des Prüfungsfaches "Grundzüge des Europarechts" für die Notariatsprüfung.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 13. April 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Dr. Böhm. – Bitte.

14.34

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Dem Notariats-Berufsrechts-Änderungsgesetz 1999 werden wir gerne unsere Zustimmung geben, denn für diesen Berufsstand hat dieses Gesetz einen zeitgemäßen rechtlichen Rahmen geschaffen.

Hingegen läßt das Rechtsanwalts-Berufsrechts-Änderungsgesetz 1999 recht zwiespältige Gefühle aufkommen. Das kann nicht überraschen; steht doch das Berufsrecht der Rechtsanwälte im Spannungsfeld der nationalen Entwicklung des Berufsstandes einerseits und der internationalen Tendenzen, insbesondere der Vorgaben des EU-Rechts andererseits.

In dieser Perspektive bringt die Novelle zweifellos manche Verbesserungen und auch notwendige Anpassungen an die aktuellen Verhältnisse. So ist insbesondere das Bestreben anzuerkennen, durch neue Rechtsformen der Berufsausübung die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Anwälte im europäischen Raum zu fördern.


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