Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 126

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Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Paul Tremmel und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Abhaltung einer Anhörung durch das Parlament für österreichische Vertreter in der EU vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit.

Der Antrag ist damit abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir setzen die Verhandlungen über Tagesordnungspunkt 17 fort.

Als nächster erteile ich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth das Wort. – Bitte.

17.39

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ist sicher zu begrüßen. Es ist überhaupt keine Frage, daß wir diesem selbstverständlich zustimmen werden.

Ich möchte dazu anmerken, daß ich hoffe, daß im Sinne dieses Abkommens der Handel mit Kindern – wir wissen, daß das gerade bei Adoptionen sehr oft der Fall war – tatsächlich eingedämmt wird – dies steht auch in der Präambel –, daß das im Sinne der Kinder tatsächlich funktioniert.

Wir alle wissen, ohne jetzt einzelne Namen zu nennen, daß es Länder gibt, in denen all das sehr locker gehandhabt wird und in denen es überhaupt kein Problem ist, irgendwelche Dokumente zu bekommen; keiner weiß, woher sie kommen.

Erst unlängst gab es einen Fall in Indien, bei dem man erst sehr viel später draufgekommen ist, daß das betroffene Kind nicht rechtmäßig zur Adoption freigegeben war, sondern sozusagen einkassiert wurde. Ich hoffe, daß solche Fälle nicht mehr vorkommen werden.

Ich möchte aber im Zusammenhang mit der Adoption etwas Grundsätzliches sagen. Die Adoption ist eine Art Tabuthema. Es wird kaum darüber gesprochen. Am schlimmsten ist es für jene Mütter, die ihre Kinder zur Adoption freigeben. Diese Mütter werden in aller Regel als Rabenmütter abqualifiziert. Sie haben natürlich auch einige bürokratische Hürden hinter sich zu bringen, bei denen sie es sich unter Umständen sogar wieder überlegen. Nun ist es freilich nichts Schlechtes, wenn eine Mutter ihr Kind behält, zurücktritt und es nicht zur Adoption freigibt. Wir dürfen aber nicht vergessen, daß es enorm großen Mutes bedarf, sich dazu zu entschließen, ein Kind zur Adoption freizugeben.

Ich denke, wenn man dieses Thema ein wenig enttabuisieren könnte, dann würde es den Frauen von vornherein leichter gemacht werden, die grundsätzliche Entscheidung zu treffen: Lasse ich abtreiben, oder trage ich mein Kind aus und gebe es dann zur Adoption frei?, was, wie ich glaube, der bessere Weg wäre.

Es ist aber auch oft so – zumindest haben mir das Eltern gesagt, die Kinder adoptiert haben –, daß es auch für diese Paare nicht ganz selbstverständlich ist. Man muß sich überlegen, welche Schritte dazu führen, sich überhaupt dazu zu entschließen, ein Kind zu adoptieren. Das ist kein Entschluß, den man so quasi im Vorübergehen trifft. Mir haben aber Adoptiveltern erzählt, daß


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