Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 42

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Erklärung des Präsidenten Gottfried Jaud anläßlich des 50. Jahrestages der Gründung des Europarates

Präsident Gottfried Jaud: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern feierte der Europarat sein 50jähriges Bestehen. Dieses Datum soll auch im Bundesrat zum Anlaß genommen werden, die Tätigkeiten und Errungenschaften des Europarates entsprechend zu würdigen. Die gemeinsame Vision, einen ganzen Kontinent auf der Grundlage pluralistischer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu vereinen, hat am 5. Mai 1949 zehn europäische Staaten dazu veranlaßt, den Vertrag zur Bildung des Europarates zu unterzeichnen.

In 50jähriger Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Parlamenten, Ländern und Gemeinden – unterstützt von privaten Vereinigungen – wurde so ein Raum der Stärkung von Freiheit und Gerechtigkeit für beinahe 850 Millionen Menschen geschaffen. Heute vereinigt der Europarat 41 Staaten Europas unter einem Dach. Während sich die Mitglieder zunächst auf Westeuropa beschränkten, gehören ihm seit 1989 auch die meisten Länder Mittel- und Osteuropas an.

Österreich hat seit seinem Beitritt im April 1956 als besonders aktives Mitglied an dem Aufbauwerk des Europarates mitgewirkt, und es war besonders und ist auch heute noch wie kein anderes Land in höchsten Positionen vertreten. 25 Bundesräte waren seither für den Europarat tätig. Derzeit sind die Bundesräte Dr. Milan Linzer, Johanna Schicker und Dr. Reinhard Eugen Bösch Ersatzmitglieder des Europarates.

Bei der Vorbereitung dieser Rede wurde mir berichtet, daß Bundesrat Dr. Josef Reichl gemeinsam mit Karl Ahrens, dem späteren Präsidenten des Europarates, angeregt hat, das Vorspiel zur "Ode an die Freude" aus der neunten Symphonie von Beethoven zur Europahymne zu erklären. Das Ministerkomitee des Europarates hat dies im Jahre 1972 beschlossen. Die musikalische Bearbeitung übernahm damals Herbert von Karajan.

Ich möchte schließlich auch daran erinnern, daß in Wien anläßlich des ersten Gipfels der Staats- und Regierungschefs des Europarates im Jahre 1993 die damalige Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas zum Kongreß der Gemeinden und Regionen Europas, einem beratenden Organ des Europarates, aufgewertet wurde. Indem der Kongreß der Gemeinden und Regionen Europas der Parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee gleichgestellt wurde, wurde die Bedeutung, die der Europarat der Teilnahme der Gemeinden und Regionen am europäischen Einigungsprozeß beimißt, im besonderen unterstrichen. Als älteste europäische Organisation kann der Europarat mit Recht von einer erfolgreichen politischen Integration des Kontinents sprechen, und er kann stolz sein auf seine größte Errungenschaft, die Europäische Menschenrechtskonvention.

Jedoch am Beginn des dritten Jahrtausends muß auch er sich der dynamischen Entwicklung unserer Zeit stellen und seine Strukturen ändern, um besonders für neue Länder eine demokratische Plattform bleiben zu können. Nur wenn die Regierungen der Mitgliedsländer zu einer weitreichenden Unterstützung bereit sind, wird der Europarat auch in Zukunft seine Aufgabe erfüllen können und weiterhin das demokratische Gewissen Europas sein.

Als erstem Redner erteile ich nun Herrn Bundesrat Dr. Milan Linzer das Wort. – Bitte.

11.12

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Nach dem Zweiten Weltkrieg lag Europa in Trümmern, Millionen Menschen waren umgekommen, und es entstand das Bewußtsein des Zusammenlebens und der Einigung miteinander, anstatt Krieg zu führen.

Männer wie Schuman, Spaak und De Gasperi waren beherzte Männer, die die Initiatoren der Gründung des Europarates am 5. Mai 1949 waren. Die Zielsetzungen des Europarates waren und sind auch heute noch der Schutz der Demokratien, der politischen Systeme mit freien Wahlen und im besonderen der Schutz der Menschenrechte, vor allem der Rechte der Freiheit, Gleichheit, Gedankenfreiheit und der freien Meinungsäußerung, ferner die Vielfalt der Gemein


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