Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 99

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Aus diesem Anlaß heraus ist beabsichtigt, die Paragraphen betreffend die Reife- und Diplomprüfung, die Diplomprüfung und die Abschlußprüfung (künftig: abschließende Prüfungen) trotz weitgehender Beibehaltung der Regelungsinhalte mit dem primären Ziel der möglichst weitgehenden Übereinstimmung mit den entsprechenden Paragraphen des Schulunterrichtsgesetzes neu zu fassen.

Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 20 folgt der Bericht des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird.

Die im Rahmen der abschließenden Prüfungen an Höheren Lehranstalten, Aufbaulehrgängen und Kollegs vorgesehenen Diplomarbeiten sowie Abschlußarbeiten an den technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen sollen durch Novellen des Schulunterrichtsgesetzes sowie des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige gesetzlich verankert werden.

Die Diplomarbeit ist hinsichtlich des qualitativen und quantitativen Betreuungsumfanges naturgemäß aufwendiger als die Abschlußarbeit.

Mit der vorliegenden Novelle soll die Abgeltung der genannten, durch die Prüfer zu erbringenden Leistungen geregelt werden.

Auf Grund der geänderten Inkrafttretenstermine für die Novellen des Schulunterrichtsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige sind auch die Inkrafttretenstermine für das vorliegende Bundesgesetz entsprechend anzupassen.

Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist als erste Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

16.00

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Problem am Schulunterrichtsgesetz stellt sich für uns gleich am Beginn betreffend die Klausurprüfungen bei der Reifeprüfung, denn es ist überhaupt nicht konkretisiert, wie das eigentlich funktionieren soll. Hier steht, daß eine Klausurarbeit auch in Form einer eigenständigen Arbeit mehrerer Prüfungskandidaten gemeinsam erledigt werden kann. Genau darin besteht das große Problem, denn es ist nirgends erläutert, wie das kontrolliert werden soll, und die Gefahr, daß dann nur ein oder zwei Kandidaten arbeiten und sich die anderen zurücklehnen und partizipieren, ist dabei sehr groß.

Letzteres wäre nicht nur ungerecht, sondern birgt auch die große Gefahr in sich, daß bei solchen Gruppenklausurarbeiten Arbeiten mit relativ ähnlichen Themen quasi – unter Anführungszeichen – "in Auftrag" gegeben werden. Ich habe es jetzt schon an verschiedenen Schulen erlebt, daß es bei den Fachbereichsarbeiten große Probleme gibt, weil es eine nicht geringe Anzahl von Lehrern gibt, die sich dieser Mehrleistung nicht unterziehen wollen, auch wenn diese bezahlt wird. Das ist natürlich relativ problematisch, weil die Themen dann möglicherweise sehr ähnlich sind und man – ich stelle jetzt den schlimmsten Fall in den Raum – ähnliche Arbeiten quasi im Internet abrufen kann. Ähnliches kennen wir schon im Zusammenhang mit den Aufnahmsprüfungen an den berufsbildenden höheren Schulen, bei welchen die Prüfungsfragen


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