Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 155

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die Betroffenen und auch im Sinne der Aufwertung des Bundesrates gekommen wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.53

Präsident Gottfried Jaud: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Entschließungsantrag 117/A(E) der Bundesräte Ing. Kurt Scheuch und Kollegen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenminderheit.

Damit ist dieser Entschließungsantrag der Bundesräte Ing. Kurt Scheuch und Kollegen abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Konecny, Bieringer und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Maßnahmenkatalog angesichts der Brandkatastrophe im Tauerntunnel vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Maßnahmenkatalog angesichts der Brandkatastrophe im Tauerntunnel ist daher angenommen. (E.162)

32. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 2. Halbjahr 1999

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nun zum 32. Punkt der Tagesordnung: Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 2. Halbjahr 1999.

Mit 1. Juli 1999 geht der Vorsitz des Bundesrates auf das Bundesland Vorarlberg über. Zum Vorsitz berufen ist gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der an erster Stelle entsandte Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Jürgen Weiss.

Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung für das kommende Halbjahr neu zu wählen.

Wahl der Vizepräsidenten

Präsident Gottfried Jaud: Ich gehe daher nunmehr in den Wahlvorgang selbst ein.

Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.

Wird die Durchführung der Wahl mittels Stimmzettel gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates. Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu. Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Frau Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach lautet.


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