Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 22

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

finanziert, sprich die Prämien, die es im Milchbereich in Zukunft gibt, jetzt schon im Rinderbereich, im Getreidebereich – die Bandbreite ist sehr groß, bis hin etwa zur Mutterschaf-Prämie. Andererseits wird aus dem Ausrichtungs- und Garantiefonds vor allem auch die ländliche Entwicklung finanziert, die in Europa, Gott sei Dank, einen größeren Stellenwert bekommt als bisher. Damit ist es möglich, etwa das Umweltprogramm, die Bergbauernförderung, vor allem aber die integrierte Förderung im ländlichen Raum auszubauen. "Integriert" bedeutet, daß wir Projekte unterstützen können, beispielsweise zwischen Bauern und Tourismus, Bauern und Gastronomie, Bauern und Gewerbebetriebe, um auch positive Beschäftigungseffekte im ländlichen Raum zu erzielen.

Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. – Bitte.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Bundesminister! Was haben Sie im Sinne des Rechnungshofberichtes unternommen, damit die Landwirtschaftskammern nicht monatelang die EU-Förderungen auf ihren verschiedenen Konten horten, sondern diese zügig, vollständig und nachvollziehbar an die bäuerlichen Antragsteller auszahlen?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Ich möchte eingangs festhalten, daß ohne die Mitwirkung der Landwirtschaftskammern eine erfolgreiche Abwicklung der Agrarförderung nicht denkbar wäre, weil das Landwirtschaftsministerium nicht die erforderlichen dezentralen Strukturen hat.

Wir sind aber den Empfehlungen des Rechnungshofes dahin gehend nachgekommen, daß wir in den Förderbesprechungen mit den Landwirtschaftskammern die Landwirtschaftskammern anhalten, möglichst kurze Fristen für die Auszahlung sicherzustellen. Das Problem besteht aber darin – und das sage ich sehr offen –, daß wir eine Förderungsauszahlung erst dann vornehmen können, wenn alle drei Finanzierungsströme, die notwendigerweise da sind – EU-Finanzierung, Bundesfinanzierung und Länderfinanzierung –, auf dem Konto sind, weil erst dann der Bauer, der Förderungswerber tatsächlich den Gesamtbetrag erhalten kann. Es kann aber sein, daß die eine oder andere Gebietskörperschaft, also EU, Bund oder Länder, einmal etwas schneller und einmal etwas langsamer im Bereich der Auszahlung der Budgetmittel ist.

Ich möchte aber festhalten, daß der Rechnungshof in diesem Bericht der Förderungsabwicklung insgesamt in Österreich ein gutes Zeugnis ausstellt.

Präsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 1054/M. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Klaus Gasteiger, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1054/M-BR/99

Wie ist der Stand der Berechnung des Arbeitskräfteeinsatzes im Hinblick auf betriebs- und arbeitswirtschaftliche Förderungen?

Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Die §-7-Kommission, die auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes eingerichtet ist, hat sich in ihrer Sitzung am 24. August des Jahres 1998 intensiv mit dieser Frage beschäftigt.

Tatsache ist, daß viele Faktoren ein Betriebsergebnis beeinflussen: die Betriebsform, die Betriebsgröße, die regionale Situation des Betriebes, der Kapitaleinsatz, aber selbstverständlich auch der Arbeitskräfteeinsatz.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite