Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 23

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Es wurde vereinbart, daß nun in rund 25 Betrieben, die statistisch repräsentativ ausgewählt werden, bis Anfang Oktober Plandaten vorliegen. Als zweiter Schritt werden dann erweiterte Betriebszahlen zur Anwendung kommen, wo diese Plandaten in dem Sinne geprüft werden, daß Aufzeichnungen, die ab dem Jänner 2000 beginnen, über die konkreten Arbeitskräfteeffekte vorgenommen werden. Diese Aufzeichnungen sollen, damit sie repräsentativ sind, über ein Jahr erfolgen, weil ich nur den gesamten Ablauf eines Jahres von der Arbeitskapazität her berücksichtigen kann.

Das ist der derzeitige Zeitplan, sodaß wir auch für zukünftige Entscheidungen zeitgerecht eine fundierte wissenschaftliche Grundlage haben.

Präsident Jürgen Weiss: Danke. – Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Engelbert Weilharter.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Bundesminister! Laut Agrarstrukturerhebung wird im Vollerwerb die Arbeitswoche mit 38,5 Stunden berechnet. Die Bäuerinnen müssen ihre Arbeitsleistung davon abziehen. Welche Auswirkungen hat diese falsche Berechnung im sozialen Bereich für die Bäuerinnen?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Die Bäuerinnen erbringen eine unverzichtbare Leistung in den bäuerlichen Betrieben.

Im bäuerlichen Betrieb ist es immanent, daß die Bäuerinnen einerseits in der Familie, sprich im Haushalt, eine wesentliche Aufgabe haben, gleichzeitig aber auch die Aufgabe als Betriebsführerin – teilweise in Nebenerwerbsbetrieben –, vor allem aber als Mitgestalterin auch in Vollerwerbsbetrieben haben.

Die angesprochene Frage der statistischen Zuordnung hat keine Relevanz in Richtung sozialrechtlicher Abgrenzungen. Sie wissen, daß gerade im Sozialversicherungsrecht die Bäuerinnen in den letzten Jahren eine sehr große Verbesserung etwa im Bereich der Bäuerinnenpension erreicht haben.

Ich habe aber die Kritik, die in den Medien in den letzten Tagen laut geworden ist, zum Anlaß genommen, auch mit den Kollegen im statistischen Bereich darüber zu sprechen, weil es ganz offensichtlich auch eine Frage des Selbstbewußtseins der Bäuerinnen, des Gott sei Dank steigenden Selbstbewußtseins, ist, das besser, als es im statistischen Bereich derzeit zum Ausdruck kommt, zu berücksichtigen.

Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Engelbert Schaufler. – Bitte.

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Welche anderen Kriterien können zur Förderungsdifferenzierung herangezogen werden?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Die Förderungsdifferenzierung kann nach mehreren Kriterien erfolgen, etwa nach dem Flächenbesatz. Das heißt, die Tierintensität je Fläche ist ein mögliches Kriterium. Ein anderes Kriterium ist etwa die Erschwerniszone, die wir bisher hatten, die durch die einzelbetriebliche Erschwernissituation gemäß den Ergebnissen des Berghöfekatasters ersetzt werden soll. Das kann selbstverständlich die Situation eines Betriebes im Hinblick auf die Gebietskulisse sein – benachteiligtes Gebiet oder nicht benachteiligtes Gebiet. Das kann etwa die Frage der Kleinerzeugerregelung sein, die die Europäische Union kennt, wonach bestimmte Marktordnungselemente bei bestimmten Betrieben, Stichwort Getreide, nicht zur Anwendung kommen, etwa Flächenstille


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