Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 33

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Ich verhehle aber nicht, Herr Bundesrat, daß es notwendig ist, zusätzliche Maßnahmen zu setzen. Ich meine, daß die österreichische Initiative zur Verbesserung des ÖPUL 2000, die in Brüssel bereits in Verhandlung steht, eine der wichtigen Maßnahmen ist. Es ist vorgesehen, die Finanzmittel dafür zu erhöhen. Ich denke auch, daß die Frage der Verbesserung der Bergbauernförderung – Stichwort: Sockelbetrag – ein wichtiger Impuls ist. Weiters ist im Rahmen der Steuerreform ein wichtiger Impuls – diesem haben leider nicht alle Fraktionen ihre Zustimmung gegeben (Ruf bei der ÖVP: Wie viele Fraktionen waren dagegen?)  – in Form der Erhöhung des pauschalen Vorsteuerabzuges von 10 auf 12 Prozent gesetzt worden, denn das bedeutet für die österreichischen Bauern immerhin eine Zusatzeinnahme von etwa 1,2 Milliarden Schilling ab dem Jahr 2000.

Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur 8. Anfrage, 1056/M, an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft.

Ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Johann Payer, um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1056/M-BR/99

Welche Vorteile für Weinproduzenten, Handel und Konsumenten bringt das Weingesetz?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Die wichtigsten Elemente des Weingesetzes sind folgende: Erstens: Wir können nun mit diesem Weingesetz größere Gebiete – etwa Weinbaugebiet Niederösterreich, Weinbaugebiet Burgenland – definieren, und wir können die Weinbauregion Weinland – das ist die Zusammenfassung vom Weinbaugebiet Burgenland und vom Weinbaugebiet Niederösterreich – sowie die Weinbauregion Bergland definieren, und das alles unter Beibehaltung der kleinen Weinbaugebiete.

Was bedeutet das? – Das bedeutet, daß wir in der Vermarktung einerseits Sicherheit für die Direktvermarkter geschaffen haben, andererseits aber für die größeren Vermarkter mehr Möglichkeiten geschaffen haben, einheitliche Weinqualität auch für ihre Lieferanten sicherzustellen.

Es ist sehr wichtig – das darf ich als Oberösterreicher sagen, der den regionalen Beinamen "Mostschädel" hat, weil ich aus diesem Gebiet komme –, daß wir auch das Kapitel "Obstwein" im Weingesetz verankern konnten und damit auch Sicherheit für die Mostproduzenten geschaffen haben. Ich bin da manchem Weinbautreibenden durchaus etwas eigenartig aufgestoßen, weil ich gesagt habe: Den wirklichen Most gibt es nur aus Äpfeln und Birnen. (Bundesrat Bieringer: Bei uns in Oberösterreich!) In Oberösterreich natürlich in besonderer Weise.

Wir haben eine Vielzahl von Vereinfachungen, Entbürokratisierungen im Weingesetz festgeschrieben. Ich denke da etwa an den Wegfall der Bestandsmeldung ab April; das ist für die Weinproduzenten eine wichtige Maßnahme. Wir haben des weiteren Klarstellungen getroffen, etwa im Zusammenhang mit entalkoholisiertem, alkoholarmem Wein oder in bezug auf die wichtige Frage: Was ist ein "G’spritzter"? Außerdem haben wir Anpassungen an das Weinrecht der Europäischen Union vorgenommen, und zwar bereits in Vorgriff auf die Reform der Weinmarktordnungen.

Vor allem haben wir damit auch einen Wunsch der Wirtschaft erfüllt, denn mit dieser Weingesetz-Novelle kommt es de facto zu einer Wiederverlautbarung des gesamten Weingesetzes, das einen klaren Überblick und eine leichtere Lesbarkeit, was vor allem für die Praxis wichtig ist, bringt.

Präsident Jürgen Weiss: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Payer.

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Herr Bundesminister! Wie stehen Sie zu den Forderungen nach Aufhebung der Hektar-Höchstgrenzen im österreichischen Weingesetz?


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