der Clou: Die Abzüge sind in diesem Zeitraum um 44 Prozent gestiegen! Das ergibt beim Nettolohn einen Verlust von 918 S pro Monat, somit 11 000 S pro Jahr. Von diesen 11 000 S bekommt der Steuerzahler jetzt von Ihnen 4 000 S zurück, also nicht einmal 40 Prozent, nicht einmal die Hälfte!
In diesem Reformkonzept ist auch eine besondere Verhöhnung der Wirtschaft enthalten: Das ist die Eigenkapitalzuwachsverzinsung. Die Regierung kann nur froh sein, daß diese Reform erst 2000 wirksam wird, also nach der Wahl, und viele Unternehmer erst dann draufkommen werden, daß sie verhöhnt worden sind.
Auch dafür habe ich ein Beispiel: Nehmen wir an, ein Unternehmen hat 350 000 S Gewinn, der Eigenkapitalzuwachs beträgt 100 000 S nach Steuern, bei einer Zinsrate von 5 Prozent betragen die fiktiven Eigenkapitalzinsen 5 000 S, die mit 25 Prozent zu versteuern sind. Die verbliebenen 345 000 S sind zum Beispiel in einer GmbH mit 34 Prozent zu versteuern. Der Steuervorteil durch diese Reform beträgt bei diesem Unternehmen 450 S pro Jahr! Aber nicht nur, daß es auf der einen Seite nur Kleinbeträge einbringt, ist dafür auch ein äußerst kompliziertes Regelwerk geschaffen worden, um diese Eigenkapitalzuwachsverzinsung zu normieren.
Um diesen Betriebsausgabenabzug überhaupt durchführen zu können, ist die Führung eines Eigenkapitalevidenzkontos notwendig, auf dem die Eigenkapitalbewegungen – Gewinne, Verluste, Entnahmen und Einlagen – festgehalten werden müssen. Dieser Eigenkapitalzuwachs ist durch den Vergleich des durchschnittlichen steuerlichen Eigenkapitalstandes dieses Jahres mit dem höchsten durchschnittlichen steuerlichen Eigenkapitalstand der vergangenen sieben Jahre zu ermitteln. Im ersten Anwendungsjahr wird lediglich mit zwei vorangegangenen Jahren verglichen, wobei der Beobachtungszeitraum in weiterer Folge Jahr für Jahr ausgedehnt wird. Der siebenjährige Vergleichszeitraum gilt also erstmals für das Jahr 2005.
Die Führung eines solchen Eigenkapitalevidenzkontos, die Ermittlung des Eigenkapitalzuwachses und der berechtigten Zinsen ist mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden. Dieser administrative Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zu den minimalen Steuererleichterungen, die damit zu erzielen sind. Selbst Steuerberater – ich habe mit einigen unabhängigen gesprochen, zum Beispiel mit Dr. Bruckner, aber auch vielen anderen – raten ab, diese – unter Anführungszeichen – "Steuererleichterung" in Anspruch zu nehmen, weil sie viel mehr kostet, als sie bringt.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie zitieren, Herr Finanzminister! Sie haben am 25. März 1998 im Plenum gesagt, daß die Steuerreform unter anderem danach zu bewerten sein wird, in welchem Ausmaß sie Strukturen neu ordnet und vereinfacht. (Bundesrat Dr. d′Aron: Richtig!) Nun müßten Sie eigentlich sagen, diese Reform ist mißglückt, weil, wie dieses Beispiel zeigt, wiederum nur komplizierteste Regelungen eingeführt wurden.
Wenn das die Ideen sind, wie Unternehmen in Österreich zu Eigenkapital kommen und für den EU-Raum fit gemacht werden sollen, dann bin ich wirklich enttäuscht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Nächster Punkt: die Spekulationsfrist im Rahmen der SpeSt. Die Steuer ist leider so effizient und so gut, wie ihre Bezeichnung klingt. Die Spekulationsfrist für Aktiengewinne auf zwei Jahre auszudehnen, hilft sicherlich, den Finanzplatz Wien noch mehr in der Versenkung verschwinden zu lassen. Die Banken, die nach österreichischer Manier als Steuereintreiberinstitute mißbraucht werden – mich wundert in diesem Zusammenhang, daß die ÖVP dieser Steuer so unkritisch zustimmt –, erblicken in dieser Steuer schon eine Verfassungswidrigkeit. Sie haben 1,5 Milliarden Schilling Einführungskosten aufzubringen, damit sie als verlängerter Arm des Finanzministers agieren können. Diese Kosten und die erhöhten laufenden Kosten werden sie sich sicher bei den Kunden holen, und es ist auch schon angekündigt worden, daß die Bankgebühren erhöht werden sollen. Begründet wurde dies auch mit der Verteuerung durch die Steuerreform.
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