Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 146

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Bedauerlicherweise gibt es gegen solche Beschlüsse für die Betroffenen noch immer kein Rechtsmittel – wir haben es schon gefordert, es ist aber leider noch immer nicht geschaffen worden. Wir haben schon immer gemeint, daß das Ausschreibungsgesetz die rechtliche Möglichkeit enthalten muß, unsachliche Begutachtungen beziehungsweise Funktionsbetrauungen in Form von ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln erfolgreich zu bekämpfen. Das gibt es nach wie vor nicht, daher können wir – das muß ich Ihnen wirklich sagen – mit diesem Gleichbehandlungsgesetz auch nichts anfangen. Wir werden es ablehnen, weil ohnehin nicht zu erwarten ist, daß auch entsprechend vorgegangen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.53

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Maria Grander. Ich erteile ihr dieses.

17.53

Bundesrätin Maria Grander (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gleichbehandlungsgesetz gehört so wie in meinem beruflichen Bereich das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz zu jenen Materien, die immer sehr lange und sehr intensiv diskutiert werden; sie sind eingeführt. Ich bin schon der Meinung, daß durch das Gleichbehandlungsgesetz das Bewußtsein, was die Ungleichbehandlung anlangt, geschärft wurde und daß es ein guter Ausgangspunkt für eine Bewußtseinsänderung ist. Wenn man den Gleichbehandlungsbericht von 1995 bis 1997 liest, erkennt man sehr wohl, daß es in diesen Jahren in diesem Bereich Veränderungen gegeben hat.

Bei der Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes wurden Empfehlungen der Gleichbehandlungsbeauftragten und der GleichbehandlungsanwältInnen sehr wohl berücksichtigt. Ich stelle auch fest: Frauen sind in Führungspositionen immer noch unterrepräsentiert. – Ich persönlich komme aus einem Beruf, der hauptsächlich ein Frauenberuf ist, und da ist es umgekehrt: Die Männer sind unterrepräsentiert. Das ist im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege fast an der Tagesordnung. Ich überlege in meiner Funktion als Pflegedirektorin bei der Nachbesetzung von leitenden Posten schon manchmal, ob da nicht auch Männer herangezogen werden müßten. – Sie sehen also, es gibt auch die umgekehrte Seite. (Beifall der männlichen Bundesräte der ÖVP.)

Die Gleichbehandlungsanwältin in Innsbruck berichtet, daß sie zu 40 Prozent mit Fällen von sexueller Belästigung auf dem Arbeitsplatz zu tun hat. Daher war die Änderung betreffend Glaubhaftmachung der sexuellen Belästigung durch die Antragstellerin unbedingt notwendig; das Umgekehrte ist meiner Meinung nach nicht würdig, sagen wir es so.

Im Rahmen der Gleichbehandlung muß auch über Aus- und Weiterbildung, bedarfsgerechte Kinderbetreuungseinrichtungen und flexible Arbeitszeitmodelle gesprochen werden, um eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. – Meine Fraktion gibt die Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.55

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk. Ich erteile ihr dieses.

17.56

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Wirklich geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Eine kurze Bemerkung zu den Ausführungen der Kollegin Mühlwerth: Ich unterstütze Sie sogar in Ihrer Kritik betreffend Diskriminierung von Frauen, Nichtgleichbehandlung von Frauen, den eklatanten Mangel von Frauen in Führungspositionen! Das unterstütze ich. Ich kann allerdings nicht verstehen, warum Sie einem Gesetz nicht zustimmen, das den Personenkreis, auf den die Gleichbehandlung von Frauen angewendet werden soll, erweitern soll, nach dem die Frauenförderung für einen weiteren Personenkreis gelten soll und das die Möglichkeit der Maßnahmenergreifung gegen sexuelle Belästigung auf einen größeren Personenkreis ausdehnt, sodaß darunter auch Studenten und Studentinnen fallen.


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