Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 145

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17.48

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist immer interessant, wenn wir Gesetze beschließen sollen, von denen wir mit ziemlicher Sicherheit voraussetzen können, daß sie nur teilweise umgesetzt werden beziehungsweise gar nicht umgesetzt werden. Dies trifft auf das Gleichbehandlungsgesetz in einem besonderen Maße zu, weil wir da schon öfter feststellen mußten, daß auch bereits bestehende Gesetze durch die Hintertür ad absurdum geführt worden sind.

Es wäre schön gewesen, wenn man an dieser Stelle sagen könnte, daß die Ministerien mit gutem Beispiel vorangegangen seien, was die Quotenregelung der Frauen betrifft – also Männer und Frauen ziemlich ausgewogen mit Leitungsfunktionen zu betrauen –, und da wäre es schon erfüllt. Es ist wohl richtig, daß es in einigen Ministerien – das möchte ich gar nicht verschweigen – insgesamt gesehen so ist, daß der Frauenanteil fast ausgeglichen ist – im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gibt es im Gesamten sogar einen Überhang.

Dies betrifft aber nur das Gesamtpersonal. Bei den Leitungsfunktionen schaut es nämlich nicht so gut aus. Ich darf einige Beispiele anführen: Beim Bundeskanzleramt ist im Gleichbehandlungsbericht unter den Sektionsleitern ein Frauenanteil in der Höhe von 14,29 Prozent ausgewiesen. Da ist man von einer Ausgewogenheit wirklich sehr weit entfernt.

Es geht weiter: Beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten schaut es überhaupt sehr traurig aus: Abteilungsleiterinnen: 18,87 Prozent, Referatsleiterinnen: 23,81 Prozent und die Auslandspositionen – zum Beispiel Botschafterinnen –: 2,86 Prozent. – So viel zu den schönen Sonntagsreden. Ich könnte das jetzt noch weiter vorlesen, aber ich glaube, das muß nicht sein. Sie wissen, worum es geht.

Das also kommt mit schönen Sonntagsreden heraus, in denen immer wieder gefordert wird, daß Frauen und Männer gleichermaßen die Möglichkeit haben sollten – richtigerweise, nebenbei bemerkt –, in Leitungspositionen zu kommen.

Zur Quotenregelung möchte ich noch kurz anmerken: Wir Freiheitlichen sind generell gegen Quotenregelungen. Wir sind dafür, daß die Qualifikation entscheidet. Selbstverständlich gibt es schon ein Gesetz, das besagt, daß bei gleicher Qualifikation die Frau genommen werden soll – das müßte nur umgesetzt werden!

Wie allerdings damit umgegangen wird – das war das, was ich eingangs mit der Hintertüre gemeint habe –, zeigt jener Fall aus dem Jahr 1997, als im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr eine Funktion der Abteilung I/A/8 ausgeschrieben war. Es haben sich acht Personen um diese Stelle beworben, zwei davon sind dann für die engere Wahl übriggeblieben: Herr Dr. Seitz und Frau Dr. Brandstötter, die in hohem Maße als geeignet erachtet wurden. Die Ausschreibungskommission hat dann allerdings einen kleinen Haken geschlagen und festgestellt, daß bei den genannten Bewerbern zwar das Qualifikationskalkül in hohem Maße gegeben wäre, dies aber keinesfalls als Gleichwertigkeit zu verstehen sei.

Über einen Antrag der Gleichbehandlungsbeauftragten ist dann die Gleichbehandlungskommission eingeschaltet worden, die zu dem Schluß gekommen ist, daß dieses Ergebnis in keiner Weise nachzuvollziehen ist, und auch gemeint hat, daß es zu einer Änderung kommen müßte.

Das ist aber nicht geschehen. Herr Dr. Seitz hat die Stelle bekommen; Herr Dr. Seitz, der – nebenbei bemerkt, und das ist wahrscheinlich reiner Zufall – der Schwager des Wiener Bürgermeisters Dr. Häupl ist.

Ich meine: Solange man die vorhandenen Gesetze nicht ernst nimmt, müssen wir nicht ständig versuchen, das Zusammenleben auf beruflicher, aber auch auf privater Ebene in Gesetzesform zu gießen, wenn man selbst nicht bereit ist, die Gesetze, wenn es darauf ankommt, tatsächlich zur Anwendung zu bringen.


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