Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 144

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schauen. Europa ist das Europa der Vaterländer. Da gehören wir alle zusammen – gleichgültig, was damals passiert ist. Aber das sind zwei Sachen. Da stimme ich einmal mit dieser Hälfte überein. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.45

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Ich lasse nun über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Gudenus und Kollegen abstimmen. Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenminderheit .

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend die Durchsetzung von Vermögensansprüchen von ehemaligen Kriegsgefangenen, Vertriebenen und zur Arbeitsleistung verpflichteten Österreichern ist daher abgelehnt .

26. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993), das Universitäts-Organisationsgesetz, das Kunsthochschul-Organisationsgesetz, das Akademie-Organisationsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (1831 und 1915/NR sowie 5996/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Wir gelangen nun zum Punkt 26 der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten, das Universitäts-Organisationsgesetz, das Kunsthochschul-Organisationsgesetz, das Akademie-Organisationsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Johanna Schicker übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Johanna Schicker: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht liegt wie alle anderen in schriftlicher Form auf. Ich kann mich daher auf die Verlesung des Beschlußantrages beschränken.

Der Ausschuß für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.


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