Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 175

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steigende Scheidungsraten, einen Rückgang der Geburten sowie eine zunehmende Gewaltbereitschaft, die deutlich zeigt, wie notwendig es ist, in Richtung Prävention zu gehen.

Der Mehraufwand kann ab dem Jahr 2000 durch die Einnahmen aus dem FLAF abgedeckt werden. Ziel der Lebenspartei ÖVP ist es, mit Hilfe dieser Maßnahmen den Familien wieder mehr Mut zum Kind zu geben. Insgesamt beträfe dies 11 Prozent aller Mütter, Väter und Kinder. Jede neunte Mutter, jeder neunte Vater und jedes neunte Kind würde vom "Karenzgeld für alle" profitieren. (Beifall bei der ÖVP.)

19.57

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

33. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen samt Anhängen und Erklärung (1481 und 1974/NR sowie 6004/BR der Beilagen)

34. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 1999) (1652 und 1975/NR sowie 6005/BR der Beilagen)

35. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltkontrollgesetz, BGBl. I Nr. 152/1998, geändert wird (1086/A und 1976/NR sowie 6006/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 33 bis 35 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen samt Anhängen und Erklärung,

ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltkontrollgesetz, BGBl. I Nr. 152/1998, geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 33 bis 35 hat Herr Bundesrat Thumpser übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.


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